
Medieninformation vom 3. April 1996Verwechslung von Handwerksrolle und Handwerksregister kostet nicht nur Geld
Vorsicht geboten
3. April 1996 | Eine Voraussetzung für das Führen eines Handwerksbetriebes ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Dieses Verzeichnis wird ausschließlich bei der Handwerkskammer zu Leipzig geführt.
Viele Handwerksbetriebe im Regierungsbezirk Leipzig erhielten in der letzten Zeit eine Aufforderung zur Eintragung in ein Handwerksregister mit dem Namen „Register für das deutsche Handwerk“. Der Aufforderung liegt ein Überweisungsauftrag über 368 Mark bei.
Die Handwerkskammer zu Leipzig weist darauf hin, dass dieses Verzeichnis nicht identisch ist mit der Handwerksrolle. Die Handwerksunternehmen sollten auf keinen Fall, Geld an die „Registereintragungen Zülke“ überweisen.
Für weitere Informationen und Beratungen stehen die Mitarbeiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer, Telefon 0341 2188-200, gern zur Verfügung.