
Archivbeitrag | Newsletter 2010Vertreterbesuche: Vorsicht bei Abschluss von Verträgen
Die Handwerkskammer zu Leipzig warnt vor dem überstürzten Abschluss von Verträgen bei Vertreterbesuchen, da das zweiwöchige Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nur für Privatpersonen gilt.
Anlass sind aktuelle Angebote zum Abschluss von sogenannten Internet-System-Verträgen, in denen Handwerker über eine sehr lange Laufzeit gebunden werden.
Vertragsbschluss als Gewerbetreibender - kein zweiwöchiges Widerrufsrecht!
Da der Handwerker im Fall des Vertragsabschlusses als Gewerbetreibender und nicht als Privatperson beziehungsweise Verbraucher handelt, kann er sich nicht auf das zweiwöchige Widerrufsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften berufen.
Eine Anfechtung oder vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für weitere Fragen steht die Rechtsabteilung der Handwerkskammer zu Leipzig zur Verfügung.