Geld. Bild: pixelio.de - Klaus-Uwe Gerhardt
Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Verschiedene Branchen profitieren nicht mehr vom ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer

Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können sie vor beziehungsweise in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Für die Rückzahlung bleibt bis zu fünf Jahre Zeit.

Keine Darlehen mehr für das Baugewerbe

Das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat beschlossen, dass ab 17. Februar 2011 folgende Branchen keine ESF-Mikrodarlehen mehr erhalten:

  • Rechts- und Patentanwälte,
  • Notare,
  • Makler,
  • Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts- , steuer- und wirtschaftsberatende Berufe Handelsvertreter,
  • Vertriebsbeauftragte,
  • Finanz- und Immobiliendienstleister,
  • Autohäuser,
  • Autohandel,
  • Tankstellen,
  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe,
  • Einbau von genormten Baufertigteilen,
  • Holz- und Bautenschutz,
  • Trockenbau,
  • Abriss,
  • Hausmeisterservice,
  • Gastgewerbe.

Als Grund für die Beschränkung der Darlehensvergabe wurden Haushaltsgründe benannt. Mehr Informationen zum ESF-Mikrodarlehen gibt es auf der Internetseite der SAB. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Leipzig zum Thema ESF-Mikrodarlehen sind Grit Kinne und Michael Gruber.

ansprechpartner

Michael Gruber

Betriebsberater

Schulstraße 67

04668 Grimma

Tel. 03437 911385

Fax 03437 911388

gruber.m--at--hwk-leipzig.de