Frau zahlt mit Smartphone und hält Papiertragetüte. Bild: Aleksandr / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2022Verpacken Sie Ware für die Kundschaft?

Sind Sie mit "LUCID" vertraut? Falls jetzt nichts bei Ihnen klingelt, sollten Sie sich mit den Änderungen beim Verpackungsgesetz (VerpackG) befassen. Betriebe, die Kunden Verpackungen mitgeben, die später typischerweise beim privaten Haushalt im Abfall landen, müssen sich bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister "LUCID" registriert haben. Die Registrierung ist seit Mai 2022 unter lucid.verpackungsregister.org möglich.
 

Firmendaten bis 1. Juli im Verpackungsregister hinterlegen!

Neben dem Nahrungsmittelhandwerk sind unter anderem auch Augenoptiker, Hörakustiker, Goldschmiede, Maßschneider, Textilreiniger, Keramiker, Kosmetiker, Friseurbetriebe usw. von der Eintragungspflicht betroffen. Grundsätzlich muss nämlich jedes Unternehmen seine Daten hinterlegen, sobald Ware in Papiertüten, Plastikverpackungen, Textilbeuteln usw. mitgegeben wird.

Seit 2019 mussten sich alle Handwerksunternehmen, die Verpackungen nutzen, ins Verpackungsregister eintragen. Dies betraf auch Betriebe, die Waren an Kunden versenden - auch wenn hierfür gebrauchte Versandkartons genutzt wurden. Die bisher einzige Ausnahme galt für vorbeteiligte Serviceverpackungen. Hierfür musste man sich bisher nicht registrieren. Diese Ausnahme läuft zum 30. Juni 2022 aus.
 

Registrierung auch für vorbeteiligte Serviceverpackungen

Beispiele für diese Serviceverpackungen sind außerdem Brot- und Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher, Eisbecher für die Mitnahme, Menüschalen sowie Einweggeschirr und Folien, die mit Essen oder Getränken befüllt werden.

Bei der LUCID-Registrierung ist unter anderem anzugeben, ob der Betrieb vorbeteiligte Verpackungen oder nicht vorbeteiligte Verpackungen nutzt. Vorbeteiligt bedeutet, dass beim Kauf der Verpackungsmaterialien bereits eine Gebühr für das Recycling bezahlt wurde. Das dürfte im Handwerk in der Regel der Fall sein und muss von den Verpackungsherstellern oder -händlern auf den Lieferbelegen oder Rechnungen ausgewiesen werden. Betriebe sollten die Belege als Nachweis aufheben.
 

Infoclip zu Serviceverpackungen

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