Verlinkungspflicht entfällt

 Die Europäische Union stellt ihre Online-Streitbeilegungsplattform wegen mangelnder Nachfrage zum 20. Juli 2025 ein.

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Handwerksbetriebe, die Online-Verträge über Waren und Dienstleistungen mit Verbrauchern schließen, mussten bisher auf ihrer Webseite zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verlinken. Diese Verpflichtung entfällt zum 20. Juli 2025.

Der Link ist am Stichtag zu entfernen, da ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform als irreführende Geschäftspraxis gewertet werden und Abmahnungen nach sich ziehen kann. Unabhängig von der Einstellung der OS-Plattform bleiben die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen.

 
Weiterführende Informationen

Informationspflichten zur Streitschlichtung

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