Vergaberichtlinien - Denkmalpflegepreis 2010 der Handwerkskammer zu Leipzig
1. Allgemeines
Die Handwerkskammer zu Leipzig verleiht einen Denkmalpflegepreis für herausragende denkmalpflegerische handwerkliche Leistungen.
Prämiert wird hohes handwerkliches Niveau mit denkmalpflegerischen Spitzenleistungen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Auflagen der Denkmalschutzbehörden.
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalpflegepreises soll die breite Öffentlichkeit auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege aufmerksam gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Baudenkmäler als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, dass sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können.
Private Denkmaleigentümer sollen auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe in der Denkmalpflege hingewiesen und in die Lage versetzt werden, diese Qualität einzufordern.
Handwerker sollen auf das vielfältige und in jeder Weise lohnende Aufgabengebiet der Denkmalpflege aufmerksam gemacht und motiviert werden, sich an den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren für denkmalpflegerische Aufgaben zu qualifizieren.
2. Vorschlagsberechtigte und zum Vorschlag zugelassene Objekte
Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammer, Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e. V. - Gutshof Trebsen, Architektenkammer und die amtliche Denkmalpflege aus dem Kammerbezirk.
Es können sich nur Handwerksbetriebe aus dem Direktionsbezirk Leipzig am Wettbewerb beteiligen, wobei die Objekte auch außerhalb des Landesdirektionsbezirkes Leipzig liegen können.
Zugelassen sind Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetzes, insbesondere erhaltens- und schützenswerte Gebäude, Teile von Gebäuden, Denkmale, die vor der Bewerbung zur Teilnahme fertig gestellt wurden.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte darf maximal zwei Jahre zurückliegen. Jeder Betrieb kann sich nur mit einem Objekt bewerben.
3. Bewerbungen
Bewerbungen sind bis 14. Juli 2010 an die Handwerkskammer zu Leipzig, Hauptabteilung Wirtschaftsförderung, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sollen stichwortartig enthalten:
- Zustand des Objektes vor und nach der Sanierung,
- die denkmalpflegerischen Auflagen der Denkmalschutzbehörden und deren Erfüllung sind zu beschreiben und wenn möglich als Anlage (Auflage als Kopie) beizufügen, wenn sehr umfangreich gegebenenfalls als Übersicht,
- die eigene kreative denkmalpflegerische Umsetzung und die handwerklichen Leistungen am Denkmal sind darzustellen,
- vergrößerungsfähige Fotos einschließlich Negative sind beizufügen, die den Zustand des Objektes vor und nach der baulichen Maßnahme dokumentieren.
4. Preise
Der Denkmalpflegepreis (1. bis 3. Preis) wird mit wertvollen Sachpreisen (Stelen) ausgestattet. Anerkennungsurkunden werden für die Platzierungen 4, 5 und 6 vergeben.
5. Jury
Die Bewertung erfolgt durch eine von der Handwerkskammer eingesetzte Jury. Diese besteht aus:
- jeweils einem Vertreter der Denkmalschutzbehördeder
- Landesdirektion Leipzig,
- der Stadt Leipzig,
- der Landkreise,
- dem Vorsitzenden des Gewerbeförder- und Innovationsausschusses der Handwerkskammer zu Leipzig,
- einem Kunsthandwerker aus dem Kammerbezirk Leipzig,
unter Mitwirkung eines Sachverständigem des Landesamtes für Denkmalpflege, Sachsen.
Die Jury begutachtet die einzelnen Objekte und stimmt mit einfacher Mehrheit über die Preiswürdigkeit ab.
6. Preisverleihung
Die Preisverleihung wird durch den Präsidenten der Handwerkskammer zu Leipzig oder eine andere Persönlichkeit vorgenommen, wobei der Öffentlichkeitsbeteiligung größter Wert beigemessen wird.
7. Organisation
Organisation und Vorbereitung des Denkmalpflegepreises werden von der Handwerkskammer zu Leipzig durchgeführt. Die Geschäftsführung obliegt der Hauptabteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer, die finanzielle Ausstattung übernimmt die Handwerkskammer zu Leipzig.
Ansprechpartner und Information
Handwerkskammer zu Leipzig | Hauptabteilung Wirtschaftsförderung,
Stefan Lorenz | Telefon: 0341 2188-315 | lorenzst.wifoe@hwk-leipzig.de
Leipzig, den 17. März 2010