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Archivbeitrag | Newsletter 2010Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Förderung der Sicherung von Arbeitsplätzen bis 31. Dezember verlängert

Stand: Januar 2010

Förderungen für Handwerksunternehmen im Direktionsbezirk Leipzig

Über das Programm "Gemeinschaftsaufgabe (GA)" fördert der Freistaat Sachsen Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Förderrichtlinie teilweise gelockert.

Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes aus dem Handwerk (Ziffer 1 bis 50 der Positivliste) mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte in Sachsen können nichtrückzahlbare Zuschüsse bis maximal 50 Prozent (unter anderem abgestufte Fördersätze für die Städte Leipzig und Dresden) für folgende Vorhaben beantragen:

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • Ausweitung der Produktion oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens oder
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist.

Voraussetzung der Förderung ist unter anderem ein überregionaler Absatz (ab 50 Kilometer um die zu fördernde Betriebsstätte), ein Mindestinvestitionsvolumen von 25.000 Euro, ein Eigenbeitrag zur Finanzierung von 25 Prozent (davon zehn Prozent Eigenmittel) sowie die Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen.

Die Förderfähigkeit bei Sicherung von Arbeitsplätzen wurde unlängst verlängert und gilt nunmehr bis Antragseingang 31. Dezember 2010.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der SAB gestellt werden!

Unternehmen in Schwierigkeiten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Wirtschaftsgüter, die gebraucht oder von geringem Wert sind, gelten in der Regel nicht als förderfähig. Ausgeschlossen sind zudem die Kosten des Grundstückserwerbes, die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern, die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten von Fahrzeugen und ähnliches, geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen sowie Bauzeitzinsen.

Beratung und Unterstützung zur Förderung bei der Handwerkskammer

Ausführliche Beratung und Unterstützung beim Abgleich der Fördervoraussetzungen, beim Erstellen des Vorhabenskonzepts und weiterer notwendiger Unterlagen bieten die Betriebsberater der Handwerkskammer zu Leipzig.