
Archivbeitrag | Newsletter 2020Unternehmen sichern, Zukunftsfähigkeit herstellen
Die Coronapandemie hat Gesellschaft und Wirtschaft abrupt ausgebremst. Mittlerweile werden die Einschränkungen unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes schrittweise zurückgefahren. Friseure und Kosmetiker sind nicht mehr zum Stillstand gezwungen, Eltern können dank Ausweitung des Kita- und Schulbetriebs wieder in die Fachkräfterolle wechseln. Kurz: die Unternehmen können langsam wieder ihr volles Potenzial entfalten. Doch die Schockwellen der Pandemie werden noch lange zu spüren sein. Einige Auswirkungen liegen angsichts von zeitweisen Tätigkeitsverboten auf der Hand. Andere Effekte des Lockdowns werden erst mit Verzögerung eintreten. Es gilt nun, angeschlagene Unternehmen mit ihrem Know-how und den Arbeitsplätzen zu erhalten.
Die Handwerksorganisation gibt ihr Bestes, um Unternehmer und Angestellte in dieser Zeit so gut wie möglich zu unterstützen. Neben unzähligen Beratungsgesprächen zu Kurzarbeit, Nothilfen und Krisenmanagement steht die Interessenvertretung im Fokus vieler Aktivitäten. Zudem bündelt die Handwerkskammer unter www.hwk-leipzig.de/corona Informationen zu Hilfsprogrammen und Unterstützungsmöglichkeiten, die Bund Länder und Kommunen auf den Weg gebracht haben.
Während die meisten dieser Hilfsangebote schon ausgiebig beleuchtet wurden, stellen wir hier noch einmal drei Hilfs- und Förderangebote in den Fokus, die im Zuge der aktuellen Krise geschaffen wurden, die jedoch bisher von vielen übersehen wurden:
Leipzig hilft Solo-Selbstständigen
Mit dem Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" gewährt die Messestadt "Einzelkämpfern", die als Folge der Corona-Schutzmaßnahmen Liquiditätsengpässe durch ausfallenden Unternehmerlohn zu kompensieren haben und Schwierigkeiten haben, die privaten Lebenshaltungskosten zu bestreiten.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, mit Betriebsstätte und Hauptwohnsitz in Leipzig. Um die Förderung in Höhe von mindestens 1.000, jedoch maximal 2.000 Euro zu erhalten, muss dargelegt werden, dass ein Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent, verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt, zu erwarten ist, der sich trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen lässt.
Eine doppelte Förderung durch das städtische Programm und Arbeitslosengeld I oder II ist allerdings nicht möglich.
Anträge sind bis zum 30. Juni 2020 möglich und solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Weitere Informationen gibt es auf www.leipzig.de.
Förderprogramm "go-digital" hilft bei Homeoffice
Das Coronavirus hat manches Unternehmen dazu gezwungen, die Arbeit anders zu organisieren, Produktionsprozesse umzustellen und Geschäftsmodelle anzupassen.
Weil mancher Unternehmer im Zuge dieser Umstrukturierungen erkannt hat, dass sich Teile der Arbeit auch im Home-Office erledigen lassen, liebäugelt mancher damit, aus der erzwungenen Notlösung eine Dauerlösung zu machen.
Weil die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen mitunter größere Investitionen – etwa für Kauf und Einrichtung von Soft- und Hardware – erfordert, hat das Bundeswirtschaftsministerium die "go digital"-Förderrichtlinie erweitert. Handwerksbetriebe können nun unkomplizierte finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Das Unternehmen erhält dabei im Rahmen der Förderung Unterstützung von einem professionellen, durch das BMWi zertifizierten Beratungsunternehmen. Dieses übernimmt alle weiteren Schritte von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der genehmigten Netto-Ausgaben, die über das jeweilige Beratungsunternehmen beantragt werden. Jeder Antrag darf im Folgejahr wieder aufgefrischt werden.
Weitere Informationen gibt es auf www.innovation-beratung-foerderung.de.
100-Prozent-Zuschuss bei Zukauf von Berater-Know-how
Unternehmer, die externe Berater anheuern möchten, die dabei helfen sollen, die Firma aus der Krise zu steuern und zukunftsfest zu machen, können bis zu 4.000 Euro Zuschuss vom Staat bekommen. Bei der Beraterförderung in der Corona-Krise handelt es sich um echte, 100-prozentige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Voraussetzung für die bis Jahresende geltende Corona-Sonderregelung zur vollen Kostenübernahme ist , dass das Unternehmen wirtschaftlich unter den Folgen der Corona-Krise leidet – etwa, weil der Umsatz als Folge von Auftragsstornierungen oder Tätigkeitsverboten eingebrochen ist. Der beauftragte Berater muss zudem in der Beraterdatenbank beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) registriert sein.
Durch das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" sollen Unternehmen mittels externer Beratung dazu in die Lage versetzt werden, sich krisensicher aufzustellen. Das kann über die Identifikation neuer Geschäftsfelder, die Umstellung oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation erfolgen.
Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen müssen nicht einmal in Vorleistung gehen. Die Berater wickeln die gesamte Beantragung und Abrechnung mit dem Bafa eigenständig ab. Es muss lediglich bestätigt werden, dass die Beratung erfolgt ist.
Weitere Informationen gibt es auf www.bafa.de.