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Archivbeitrag | Newsletter 2012Unternehmen können aufatmen: Gewerbeauskunft-Zentrale verliert Adressbuchschwindel-Prozess

Immer wieder werden Gewerbetreibende mit Angebotsschreiben und Formularen konfrontiert, die Eintragungen in Handelsregister, Branchen- oder in Adressverzeichnisse versprechen.

Selbst bei größtem Stress im Betrieb sollten Unternehmer mit ihrer Unterschrift nach dem Motto "Erst Verstand, dann die Hand!" verfahren. Oft handelt es sich bei den Formularen um Formen des Adressbuchschwindels. Im Kleingedruckten verbergen sich teils horrende Kosten.

Unseriöse Geschäftspraktiken verschleiern hohe Kosten

Die Handwerkskammer zu Leipzig hat deshalb bereits mehrfach vor den unseriösen Geschäftspraktiken der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) mit Sitz in Düsseldorf, gewarnt.

Eine Vielzahl von Gewerbetreibenden wurde durch die Firma mit amtlich aufgemachten Formularen in die Irre geführt. Wer die Formulare zur Eintragung in ein Unternehmensregister unterzeichnete, erhielt bald Rechnungen, Mahn- und Inkassoschreiben.

Gericht bestätigt Unzulässigkeit der GWE-Formulare

Bereits in einem Gerichtsurteil vom April 2011 wurde festgestellt, dass das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Gegen dieses Urteil hatte die Gewerbeauskunft-Zentrale jedoch Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung nun endlich Klarheit geschaffen. Die Berufung wurde zurückgewiesen und die Unzulässigkeit der Formulare bestätigt (Entscheidung vom 14. Februar 2012, I-20 U 100/11).

Rechtssicherheit für betroffene Betriebe

Der vorsitzende Richter wies bei der Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hin, dass das Geschäftsmodell der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH nach Auffassung des Gerichts dazu diene, "Dinge dunkel zu halten". Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurden nicht zugelassen. Damit haben die betroffenen Betriebe endlich Rechtssicherheit.

Unternehmer, die ähnliche Angebote erhalten, sollten sich an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer wenden.

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Markus Richter

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