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Unternehmen das wirtschaftliche Überleben sichern

Statement des Präsidenten der Handwerkskammer zum Lockdown

14. Dezember 2020 | Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung haben in den letzten Tagen erheblich Fahrt aufgenommen. Innerhalb von weniger als 48 Stunden haben der Freistaat Sachsen und der Bund unterschiedliche Regelungen angekündigt oder in Kraft gesetzt. Zum wiederholten Mal sind Handwerksbetriebe von Schließungsanordnungen betroffen.

Aus Sicht der Handwerkskammer zu Leipzig ist es nun erforderlich, im gleichen Tempo auch Regelungen zu treffen, die den Unternehmen und ihren Mitarbeitern das wirtschaftliche Überleben sichern. Dazu gehört, dass Hilfsinstrumente nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sofort für die Betroffenen verfügbar sind. "Kein Unternehmen kann seine Miete von dem Versprechen zahlen, dass irgendwann einmal Fördermittel auf dem Konto eingehen werden", stellt Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, fest.

"Ich wiederhole meinen Vorschlag aus dem Frühjahr dieses Jahres, dass die Abwicklung der Zahlungsflüsse aufgrund von Umsatzausfällen zügig und quasi bürokratiefrei von den Finanzämtern erledigt werden könnten. Daneben hätte die Umsetzung der seit langem erhobenen Forderung aus dem Handwerk, eine sachgrundlose Rückstellung im Steuerrecht festzuschreiben, dazu beigetragen, dass im Existenzkampf der Unternehmen ein wirksames Instrument zur Verfügung steht. Die politischen Entscheidungsträger müssen nun zumindest dafür sorgen, dass die laufende Kostenbelastung der Unternehmen, wie etwa gegenüber von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder dem Finanzamt, sofort der aktuellen Lage angepasst werden kann."

Pressemitteilung vom 14. Dezember 2020



Marco Kitzing

Anett Fritzsche

Pressesprecherin

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Tel. 0341 2188-155

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