
Archivbeitrag | Newsletter 2012Umweltzone Leipzig: Rechtzeitig an Ablauf der Ausnahmegenehmigungen denken!
Seit Einführung der Umweltzone in Leipzig konnten Betriebe, die über keine grüne Plakette an ihrem Fahrzeug verfügten, beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone stellen. Die ersten Genehmigungen laufen bereits im Februar 2013 aus.
Neuen Antrag drei Monate vor Ablauf der Ausnahmegenehmigung stellen
Seit November 2012 ist es möglich, beim Ordnungsamt erneut einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung einzureichen. Dieser sollte drei Monate vor Auslaufen der alten Genehmigung gestellt werden, um eine rechtzeitige Wiedererteilung zu gewährleisten.
Auf den Erstantrag verweisen
Hat das betroffene Fahrzeug eine gelbe oder rote Plakette, ist wieder eine Bestätigung durch eine Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr (DEKRA, TÜV etc.), erforderlich, dass das Fahrzeug nicht nachrüstbar ist. Diese sollte jedoch nicht älter als drei Monate sein. Auf den alten Antrag einschließlich beigefügter Unterlagen kann verwiesen werden, sofern sich nichts geändert hat.
Antrag steht zum herunterladen bereit
Der Antrag (Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Stadt Leipzig für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr, Selbstständiger und Fahrten gemeinnützig tätiger Träger) steht auch als PDF-Datei zum zur Download Verfügung und kann am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Welche Nachweise beigebracht werden müssen, ist ebenfalls dem Antrag zu entnehmen. Auf die Einreichung einzelner Unterlagen kann verzichtet werden, wenn die unterschriebene Bescheinigung des Steuerberaters zur finanziellen Situation beigefügt wird. Diese stehen ebenfalls zum herunterladen bereit.
Stadt schreibt Inhaber von Ausnahmegenehmigungen nicht an!
Ein pauschales Anschreiben der Inhaber von Ausnahmegenehmigungen durch die Stadt erfolgt nicht. Nur wenn Antragsteller bei der Behörde nachfragen, erhalten sie eine schriftliche Information zur Einreichung eines neuen Antrages.
Weitere detaillierte Informationen zur Umweltzone sowie zur Antragstellung sind unter www.leipzig.de/umweltzone zu finden. Zu konkreten Fragen berät das Team der Arbeitsgemeinschaft Umweltzone am Infotelefon unter 0341 1233434.
Betriebe, die insbesondere betriebswirtschaftliche Unterstützung benötigen, können sich an die Betriebsberater der Handwerkskammer wenden. Das gilt insbesondere für Härtefallregelungen.
Zu weiteren Fragen bezüglich der Thematik Umweltzone steht Christiane Hoffmann vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zur Verfügung.