Umgang mit Asbest: Sicher arbeiten im Handwerk

Gerade im Gebäudebestand – etwa bei Dachplatten, Fassaden, Putzen oder Klebern – treffen Handwerksprofis auf asbesthaltige Materialien. Im Lehrgang stehen der sachgerechte Umgang und Gesundheitsschutz im Fokus. 

stock.adobe.com / Wolfgang Jargstorff (erweitert mit KI)

So gehen Profis mit der unsichtbaren Gefahr um

Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in Millionen Gebäuden verbaut. Für Handwerksprofis, die in Bestandsgebäuden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ausführen, stellt der einstige Universalbaustoff deshalb ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Dachplatten, Fassaden, Fliesenkleber, Spachtelmassen, Bodenbeläge: in vielen Bereichen kann ein falscher Arbeitsschritt Asbestfasern freisetzen – unsichtbar, aber hochgefährlich. Für zahlreiche Tätigkeiten im Handwerk ist deshalb ein Sachkundenachweis verpflichtend.

Zudem müssen Unternehmen durch die jüngste Novellierung der Gefahrstoffverordnung, Genehmigungspflichten für Abbrucharbeiten sowie Nachweis- und Anzeigepflichten bei Tätigkeiten mit Asbest beachten.

Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet deshalb im November einen anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C an. Der Lehrgang vermittelt praxisnah das notwendige Wissen für einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit asbesthaltigen Materialien und wird in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Schulungsträger durchgeführt. Die Dozenten der STS Service & Rent GmbH verfügen über die erforderliche Zertifizierung und langjährige Praxiserfahrung.

Der Lehrgang ist damit ideal für Fach- und Führungskräfte aus Bau- und Ausbaugewerken sowie für Architekten, Planungsbüros und Ingenieurbüros.

Inhalt

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Typische Verwendung im Gebäudebestand
  • Rechtsvorschriften und Technische Regeln (TRGS 519)
  • Arbeitsverfahren und emissionsarme Verfahren
  • Schutzmaßnahmen und Baustellenorganisation
  • Personelle Anforderungen und Verantwortung
  • Umgang mit asbesthaltigen Abfällen

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C (»Kleiner Asbestschein«). Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der TRGS 519 in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 4C (Kleiner Asbestschein)

Dauer und Termin
16 Unterrichtseinheiten
16. und 17. November 2026
8 bis 15.30 Uhr

Die Prüfung nach TRGS 519 findet am 19. November 2026 durch die Landesdirektion Sachsen statt und ist im Preis inbegriffen. 

Teilnahmegebühr
773,50 Euro | Während des Lehrgangs sind Getränke, Snacks und Mittagessen inklusive.

Lehrgangsort
Haus des Handwerks
Dresdner Str. 11/13 | 04103 Leipzig

Anmeldung


 

 Infopaket der BG Bau rund um die Gefahren und den Umgang mit Asbest

Wer sich nicht erst zur Schulung im November mit dem Thema befassen möchte, findet auf der Webseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (www.bgbau.de) ein gut aufbereitetes Informationspaket. Unter anderem beleuchtet ein Leitfaden die neuen Regelungen der Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand. Außerdem bietet die BG E-Learning-Kurse zum Thema sowie virtuelle Tools, die nützliches Wissen vermitteln. 

Kontakt

Marco Kitzing

Laurien Friese

Bildungsakademie Handwerk

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-236

Fax 0341 2188-25236

friese.l--at--hwk-leipzig.de