Umgang mit Asbest: Sicher arbeiten im Handwerk
Gerade im Gebäudebestand – etwa bei Dachplatten, Fassaden, Putzen oder Klebern – treffen Handwerksprofis auf asbesthaltige Materialien. Im Lehrgang stehen der sachgerechte Umgang und Gesundheitsschutz im Fokus.
So gehen Profis mit der unsichtbaren Gefahr um
Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in Millionen Gebäuden verbaut. Für Handwerksprofis, die in Bestandsgebäuden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ausführen, stellt der einstige Universalbaustoff deshalb ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Dachplatten, Fassaden, Fliesenkleber, Spachtelmassen, Bodenbeläge: in vielen Bereichen kann ein falscher Arbeitsschritt Asbestfasern freisetzen – unsichtbar, aber hochgefährlich. Für zahlreiche Tätigkeiten im Handwerk ist deshalb ein Sachkundenachweis verpflichtend.
Zudem müssen Unternehmen durch die jüngste Novellierung der Gefahrstoffverordnung, Genehmigungspflichten für Abbrucharbeiten sowie Nachweis- und Anzeigepflichten bei Tätigkeiten mit Asbest beachten.
Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet deshalb im November einen anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C an. Der Lehrgang vermittelt praxisnah das notwendige Wissen für einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit asbesthaltigen Materialien und wird in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Schulungsträger durchgeführt. Die Dozenten der STS Service & Rent GmbH verfügen über die erforderliche Zertifizierung und langjährige Praxiserfahrung.
Der Lehrgang ist damit ideal für Fach- und Führungskräfte aus Bau- und Ausbaugewerken sowie für Architekten, Planungsbüros und Ingenieurbüros.
Inhalt
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
- Typische Verwendung im Gebäudebestand
- Rechtsvorschriften und Technische Regeln (TRGS 519)
- Arbeitsverfahren und emissionsarme Verfahren
- Schutzmaßnahmen und Baustellenorganisation
- Personelle Anforderungen und Verantwortung
- Umgang mit asbesthaltigen Abfällen
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C (»Kleiner Asbestschein«). Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der TRGS 519 in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.