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Archivbeitrag | Newsletter 2010Umfrage zum Bauforderungssicherungsgesetz

Das Forderungssicherungsgesetz steht derzeit wieder zur Disposition. Damit verbunden ist auch die mögliche Modifikation des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen. Mit der ursprünglichen Änderung wurde der geschützte Baugeldbegriff auf die gesamte Leistungskette von Bauherren, Generalunternehmer und alle Nachunternehmer ausgeweitet.

Es gab Vorschläge größerer Bauunternehmen, die die erreichten Verbesserungen für die als Subunternehmer tätigen Handwerker wieder zunichte machen würden. Die Bauträgergesellschaften und Generalunternehmer sind bestrebt, das Gesetz über die Sicherung von Baugeld gänzlich abzuschaffen.

Bauforderungssicherungsgesetz muss erhalten bleiben

Die Handwerkskammer zu Leipzig macht sich als Interessenvertreter der Handwerksbetriebe in der Diskussion dafür stark, dass das Bauforderungssicherungsgesetz erhalten bleibt. Dafür wurde gemeinsam mit den Handwerkskammern Dresden und Chemnitz unter potenziell betroffenen Betrieben eine Umfrage gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor.

Die mit der Beantwortung gelieferten Daten werden - selbstverständlich anonymisiert - als Argumentationsgrundlage im Diskussionsprozess über die Sicherung von Bauforderungen benötigt. Veränderungen zu Lasten des Handwerks sollen damit verhindert werden.

Bauforderungssicherungsgesetz