Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2025Türkei: Entsendevorschriften – Was Unternehmen wissen sollten

Die Entsendung von Mitarbeitern in die Türkei ist kein einfacher Schritt. Sie berührt gleich mehrere Rechtsbereiche – vom Arbeits- und Aufenthaltsrecht über Sozialversicherung bis hin zum Steuerrecht. Germany Trade & Invest (GTAI) bietet auf ihrer Website umfassende Informationen zur Arbeitnehmerentsendung in die Türkei.

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Wer als deutsches Unternehmen eine Anlage oder Maschine in die Türkei liefert, steht oft vor der Aufgabe, eigenes Personal vor Ort einzusetzen. Denn Installation, Wartung und die Schulung des Kundenpersonals gehören in vielen Fällen zum Auftrag dazu. Auch Beratungsleistungen können unter diese Regelungen fallen. Die Entsendung von Mitarbeitern ist jedoch kein einfacher Schritt: Sie berührt gleich mehrere Rechtsbereiche – vom Arbeits- und Aufenthaltsrecht über Sozialversicherung bis hin zum Steuerrecht. Diese Themen greifen ineinander und machen die Planung komplex.

Unser Tipp: Germany Trade & Invest (GTAI) bietet auf ihrer Website umfassende Informationen zur Arbeitnehmerentsendung in die Türkei. Dort finden Sie praxisnahe Hinweise, die Ihnen helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

 
Weiterführende Informationen

 Entsendung von Mitarbeitern in die Türkei | Rechtsbericht | Türkei | Arbeitnehmerentsendung

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