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Archivbeitrag | Newsletter 2023Top-Expertise und Führungswissen im Metallbauerhandwerk

Sowohl im Handwerk als auch für Führungspositionen in der Industrie werden regelmäßig Meister des Metallbauerhandwerks gesucht, die auf ein breites Kompetenzspektrum zurückgreifen können und aktuelle Techniken beherrschen.
 

Aktuelles Fachwissen und moderne Technik

Handwerker, die aus diesem Grund mit dem Erwerb des Meistertitels die Weichen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft stellen möchten, werden im Vorbereitungslehrgang fit für die fachlichen Teile der Meisterprüfung gemacht. Sie erwerben von erfahrenen Fachleuten beispielsweise das Know-how, mit dem sie in der praktischen Prüfung ein anspruchsvolles Meisterprüfungsprojekt nach eigenen Ideen oder anhand eines konkreten Kundenauftrags entwerfen, planen, kalkulieren und fertigen können.

Je nachdem, welcher der drei Arbeitsschwerpunkte "Konstruktionstechnik", "Metallgestaltung" oder "Nutzfahrzeugbau" vom angehenden Meister gewählt wird, stehen in der Prüfung dabei besondere Vorschriften, Tätigkeitsaspekte und Fertigungstechniken im Fokus. Die Prüfungskommission bewertet die Kenntnisse der Metallbauer außerdem in einem Fachgespräch zum Prüfungsprojekt und mittels einer praxisorientierten Situationsaufgabe. Diese stellt hauptsächlich Kenntnisse auf die Probe, die Metallbauermeister zwar vorweisen müssen, die bei der Realisierung des Meisterprüfungsprojektes aber kaum zur Anwendung gekommen sind.

Zur Vervollständigung des fachlichen Qualifikationsnachweises steht weiterhin die schriftliche Fachtheorieprüfung auf dem Programm. Wer sich künftig Meister nennen möchte, muss seine Expertise in den Prüfungsfächern "Metallbautechnik", "Auftragsabwicklung" sowie "Betriebsführung und -organisation" unter Beweis stellen.
 

Teil I | Fachpraxis 

  • Fügetechnik
  • EDV
     

Teil II | Fachtheorie

  • Metallbautechnik
  • Technisches Zeichnen
  • Fachtechnologie
  • Werkstoffkunde
  • Auftragsabwicklung
  • Kalkulation
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation
     



 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

8.540 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

395 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

8.540 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

320 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

190 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

870 Euro (Lehrgangsgebühren)

160 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

11.230 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.065 Euro (Prüfungsgebühren)****



Geldstücke. Bild: stock.adobe.com / Markus Mainka
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* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | **** Werden alle vier Prüfungsteile vor der Handwerkskammer zu Leipzig abgelegt, wird ein Zusatzbonus in Höhe von 95 Euro gewährt. | Stand: Februar 2023 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite "Gebühren und Kosten der Meisterprüfung".





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

11.230 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.065 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

5.615 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

532,50 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

5.615 Euro

532,50 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

2.807,50 Euro

266,25 Euro


Verbleibender Eigenanteil

2.807,50 Euro (Lehrgangsgebühren)

266,25 Euro (Prüfungsgebühren)



Euromünze (Ausschnitt mit Bundesadler). Bild: stock.adobe.com / Vadym
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Stand: Februar 2023 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als "Gut" und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ‚Karriere mit Lehre‘.

Euro-Banknote (Ausschnitt) / Geldschein. Bild: stock.adobe.com / GeoM
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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem „Meisterbonus“ zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

Geldscheine. Bild: stock.adobe.com / eyetronic
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AnmeldungKursdatenbank - Kursdetailansicht / Meisterausbildung Teile I und II - Metallbauer - Vollzeit 572


Dauer und Termin:

775 Unterrichtseinheiten
4. März bis 27. September 2024
Montag bis Freitag | 8 bis 15.15 Uhr

Teilnahmegebühr
8.540,00 Euro (förderfähig)

Lehrgangsort
Bildungs- und Technologiezentrum 
der Handwerkskammer zu Leipzig
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf

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Marco Kitzing

Jörg Winkler

Fachbereichsleiter Metall / Elektro / SHK / Fleischer

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-158

Fax 034291 30-25158

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