
Archivbeitrag | Newsletter 2022Tarifeinigung: Mehr Lohn für Gebäudereiniger ab Oktober
Regelmäßig handeln die Tarifparteien neue Branchenmindestlöhne aus. Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich im Juni auf einen 27-monatigen Tarifvertrag für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt und damit Planbarkeit für die Unternehmen geschaffen. Ab Oktober greifen für die 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Gewerk neue Lohnuntergrenzen.
Einstiegslohn steigt um 16,4 Prozent auf 13,50 Euro
Der Einstiegslohn im Bereich der Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) steigt während der Laufzeit des Tarifvertrages um 16,4 Prozent. Zunächst klettert er ab Oktober von 11,55 auf 13 Euro. Ab Januar 2024 sind dann 13,50 Euro Lohnuntergrenze festgelegt. Für die Fachkräfte der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) kommen unter dem Strich 12,5 Prozent Lohnerhöhung zusammen. Hier geht es von 14,81 auf 16,20 Euro ab Oktober und 16,70 Euro ab Januar 2024.
Seit Januar 2022
- Lohngruppe 1: 11,55 Euro
- Lohngruppe 6: 14,81 Euro
Ab Oktober 2022
- Lohngruppe 1: 13,00 Euro
(plus 12,55 Prozent) - Lohngruppe 6: 16,20 Euro
(plus 9,39 Prozent)
Ab Januar 2024
- Lohngruppe 1: 13,50 Euro
(plus 3,85 Prozent) - Lohngruppe 6: 16,70 Euro
(plus 3,09 Prozent)
Auch monatlichen Ausbildungsvergütungen für tarifgebundene Betriebe erhöhen sich bis zum Laufzeitende des Tarifvertrages im Jahr 2024. Je nach Lehrjahr steigen sie auf 900 (aktuell 830), 1.035 (aktuell 965) und 1.200 (aktuell 1.125) Euro.
Beratung der Handwerkskammer
Die Wirtschaft ist dem allgemeinen Mindestlohn sowie den Branchenmindestlöhnen mitunter weit voraus, denn die Betriebe nutzen die Entlohnung als ein Mittel zur Mitarbeiterbindung. Aber selbst Handwerksunternehmen, die exzellent entlohnen, müssen sich mit verschiedenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten auskennen.
Welche Zeiten sind zu vergüten? Welche Meldepflichten haben Arbeitgeber? Welche Fallen lauern bei Urlaub und Überstunden? Wie wird kontrolliert? Was geschieht bei Verstößen? Bei diesen oder ähnlichen Fragen stehen die Juristen der Handwerkskammer zu Leipzig gern zur Verfügung.