
Archivbeitrag | Newsletter 2019Tageskurs gibt Input für betrieblichen Datenschutz
Kaum eine andere (Neu-)Regelung hat im vergangenen Jahr so viel Aufmerksamkeit erhalten wie die EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai 2018 in den EU-Mitgliedsstaaten gilt. Obwohl sich an den strengen Datenschutzvorgaben in Deutschland eigentlich nur wenig geändert hat, wirkt sich die "DSGVO" dennoch auf jeden Handwerksbetrieb aus.
Nicht nur Unternehmen, die eine Webseite betreiben, müssen die DSGVO-Vorgaben beachten. Schon die Führung einer Kundendatei, die Nutzung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten oder die digitale Geschäftskorrespondenz machen Datenschutzmaßnahmen erforderlich.
Empfehlungen für Datenschutz im Unternehmen
Chefs und Angestellten, bei denen das Thema Unsicherheiten erzeugt hat, oder die sich vergewissern möchten, ob die betrieblichen Maßnahmen ausreichen, können beim Tageskurs "Datenschutz im Betrieb" Gewissheit erlangen.
Die Teilnehmer erhalten am 17. September im Leipziger Haus des Handwerks einen vertiefenden Einblick zu den wichtigsten Neuerungen und bestehenden Regelungen. Außerdem gibt es praktische Handlungsempfehlungen, um Datenschutzprozesse in den betrieblichen Alltag zu integrieren.
Inhalt
- Dokumentationspflicht
- Erteilung von Auskünften
- Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
- Der Datenschutzbeauftragte
- Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
- Auftragsdatenverarbeitung
Anmeldung
Dauer und Termin
8 Unterrichtseinheiten
17. September 2019
8 bis 16 Uhr
Ort
Haus des Handwerks
Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig
Teilnahmegebühr
250 Euro