Steuerlast 2009 mindern! - Strategien im Steuerrecht zum Jahresende
Steuerzahler haben nur noch knapp zwei Monate Zeit, gezielte Steuerstrategien zu fahren, die ihre Steuerlast 2009 mindern. Seit diesem Jahr gilt für Kapitalerträge und Aktienverkäufe die Abgeltungsteuer. Pauschal müssen auf alle Erträge 25 Prozent abgeführt werden.
Zu viel gezahlte Abrechnungsteuer kann erstattet werden
Wer bei der einen Bank Verluste einfährt und bei einem anderen Institut Gewinne macht, kann in seiner Steuererklärung eine Verrechnung beantragen. Dann wird die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer erstattet. Die Verlustverrechnung funktioniert allerdings nur dann, wenn bei der Bank, bei der Verluste erzielt wurden, ein Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung gestellt wird.
Dieser Antrag muss bei der Bank bis spätestens 15. Dezember gestellt werden. Wird die Frist versäumt, scheidet die Verrechnung aus. Dann kann der Verlust erst mit künftigen Gewinnen bei derselben Bank verrechnet werden.
Stromsteuerentlastung bei Betrieben des produzierenden Gewerbes
Des Weiteren sollten Betriebe des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch den Antrag auf Stromsteuerentlastung nicht vergessen. Dieser muss spätestens Jahresende an das zuständige Hauptzollamt gestellt werden. Der Antrag und weitere Infos können auf der Internetseite der Zollverwaltung, www.zoll.de, heruntergeladen werden.