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Staat unterstützt Finanzierung der Meisterausbildung

Zahl der Anträge ist leicht gestiegen

14. Januar 2005 | Das Meister-BAföG (Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz), die finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, wird von den jungen Handwerker gern in Anspruch genommen, um Studien- beziehungsweise Unterhaltskosten zu finanzieren.

In diesem Jahr wurden bis zum 31. Dezember für angehende Handwerksmeisterinnen und -meister im Kammerbezirk Leipzig 1.530 Anträge auf Meisterbafög gestellt. Davon 43 Prozent für das Vollzeit Studium und 57 Prozent für die berufsbegleitende Meisterausbildung. Insgesamt wurden fünf Prozent mehr Anträge gestellt als im Vorjahr. Die Zahl der Handwerker und Handwerkerinnen, die im vergangenen Jahr einen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer zu Leipzig besucht haben, ist mit 600 im Vergleich zu 2003 konstant.

Das Meister-BAföG kann für alle Handwerksberufe beantragt werden, also auch für jene, in denen der Meisterabschluss nicht Zugangsvoraussetzung ist.

Die Summe der ausgereichten Darlehen betrug 2004 insgesamt 1.440.000 Euro (1.491.500 Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres), die der nichtrückzahlbaren Zuschüsse 657.699 Euro (im Vorjahr 742.690 Euro). Die staatliche finanzielle Unterstützung während der Meisterausbildung ist von der persönlichen Lebenssituation des Teilnehmers abhängig.

Beraten lassen können sich angehende Meisterschüler durch die Mitarbeiter der Antragstelle Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) bei der Handwerkskammer zu Leipzig, Telefon 0341 2188-421.

Pressemitteilung vom 14. Januar 2005

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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Hagen Reißmann

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