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Spendenkonto für hochwassergeschädigte Handwerker

"Handwerker helfen Handwerkern" – unter diesem Motto ruft die Handwerkskammer zum Spenden für hochwassergeschädigte Handwerker und deren Familien im Kammerbezirk Leipzig auf. Dafür hat die Kammer ein Spendenkonto bei der Volksbank Leipzig eG eingerichtet. Unter dem Stichwort "Hochwasserhilfe" können Spenden auf das Konto 333 333 333, Bankleitzahl 860 956 04, überwiesen werden.

Kammerpräsident hofft auf Spendenbereitschaft wie 2002

"Zwar gibt es noch keine detaillierten Schadenssummen, aber es liegt auf der Hand, dass das Juni-Hochwasser in zahlreichen regionalen Firmen große Schäden verursacht hat. Etliche Unternehmen mussten ihre Arbeit einstellen und haben Teile ihres Betriebsvermögens verloren – viele Handwerker sind in ihrer Existenz bedroht", sagt Leipzigs Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler.

Neben tatkräftiger Unterstützung bei den Aufräum- und Aufbauarbeiten sei deshalb jeder Euro wichtig, um allen Betroffenen dabei zu helfen, wieder auf die Beine zu kommen, so Scheler, der eine ähnlich große Spendenbereitschaft wie nach der Flut im Jahr 2002 erwartet.

"Wer möchte, dass seine Spenden zielgerichtet dazu beitragen, dass der regionalen Wirtschaft keine langfristigen Wettbewerbsnachteile entstehen und die Unternehmen schnell wieder arbeitsfähig werden, sollte das Spendenkonto der Handwerkskammer nutzen", so Scheler weiter.

Erste Gelder schon eingegangen – Optikermeisterin war erste Spenderin

Viele Handwerker wollen betroffenen Kollegen auf diese Weise Mut machen und haben bereits ihre Spendenbereitschaft signalisiert – so wie eine Augenoptikermeisterin aus Leipzig die spontan sogar 1.000 Euro zur Verfügung stellt.

Ihr Statement: "Ich möchte helfen. Mein Name ist Katy Tautereit und ich führe seit 13 Jahren ein Optikgeschäft in Gohlis (www.gohlis-optik.de) und ich weiß, wie schwierig es ist, sich als Einzelhändler eine Existenz aufzubauen. Man kann nur erahnen, was in den Menschen vorgeht, die von dieser Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Als Mutter von zwei kleinen Kindern und als Unternehmerin würde mich eine solche Situation rat- und mutlos machen und ich würde auf Hilfe hoffen. Genau diese Hilfe möchte ich durch meine Spende jetzt anderen geben und rufe zum Spenden auf – jeder Euro hilft."

Vereinfachte Spendenbescheinigung

Für den Nachweis von Spenden, die bis zum 30. September 2013 auf das Sonderkonto eingezahlt werden, genügt laut Presseinformation des sächsischen Finanzministeriums der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).