pressemitteilung, mitteilung, news, bekanntmachung, aktuelles, business, medien, nachricht, nachrichten, presse, pressearbeit, pressemeldung, ffentlichkeitsarbeit, bro, email, kommunikation, kommunizieren, mail, marketing, schild, schrift, text, unternehmen, werbung, wort, ffentlichkeit, aktuell, artikel, bericht, impressum, journalismus, journalist, lesen, magazin, meldung, neu, neuigkeiten, online, report, schreiben, stempel, wochenblatt, zeitschrift, zeitung, information, tageszeitung, beitrag, jounalist, kultur, tafel
Marco2811 / fotolia.com

Sparen mit der Handwerkerrechnung - Steuerbonus nutzen

1. August 2008 | Der Sommerurlaub wird von vielen Familien genutzt, so manches in Haus oder Wohnung wieder auf Vordermann zu bringen. Alle, die deshalb demnächst einen Handwerker beauftragen wollen, sollten wissen, dass sich mit der Handwerkerrechnung noch sparen lässt. Handwerksleistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten können steuersenkend geltend gemacht werden.

Den Steuerbonus auf Handwerksleistungen gibt es bereits seit knapp zwei Jahren, dennoch ist er in der Bevölkerung noch zu wenig bekannt. "Schade, denn alle Haushalte haben die Möglichkeit, Geld zu sparen", sagt Hauptgeschäftsführerin Sigrid Zimmermann. "Auch die Handwerksbetriebe verweisen nicht offensiv genug auf den Steuerbonus. Deshalb empfehle ich jedem Kunden, seinen Handwerker direkt darauf anzusprechen." Befragungen haben gezeigt, dass nur jeder zehnte Privathaushalt den Steuerbonus kennt und gezielt danach fragt.

Privatpersonen können pro Jahr bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten, also maximal 600 Euro angeben. Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Voraussetzungen für den Steuerbonus sind:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor.
  • In der Rechnung sollte ein Hinweis auf einen prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag enthalten sein.
  • Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen.
  • Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein.
Pressemitteilung vom 1. August 2008

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

wolter.a--at--hwk-leipzig.de

reißmann-hagen-web2023 Marco Kitzing

Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-157

Fax 0341 2188-25157

reissmann.h--at--hwk-leipzig.de