Serviceverpackungen
Seit 2022 müssen Betriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, ihre Daten hinterlegt haben.
Betriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben und sich noch nicht mit dem Verpackungsgesetz befasst haben, sollten dies zügig nachholen. Seit 2019 mussten sich alle Handwerksunternehmen, die Verpackungen nutzen, ins Verpackungsregister eintragen. Dies betraf auch Betriebe, die Waren an Kunden versenden – auch wenn hierfür gebrauchte Versandkartons genutzt wurden. Die bisher einzige Ausnahme galt für vorbeteiligte Serviceverpackungen. Hierfür musste man sich bisher nicht registrieren. Diese Ausnahme lief zum 30. Juni 2022 aus.
Ausweitung der Registrierungspflicht
Zum 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht nun aber stark ausgeweitet. Bis zum Stichtag mussten nahezu alle Betriebe, die Verpackungen – auch Serviceverpackungen – in Verkehr bringen, ihre Daten eintragen. Ob die Kunden für die Verpackung zahlen ist dabei unerheblich. Betroffen sind vor allem Nahrungsmittelhandwerker aber auch Keramiker, Augenoptiker, Hörakustiker, Reinigungen, Textilgestalter und viele andere.
Die Registrierung ist unter lucid.verpackungsregister.org vorzunehmen.
Mit den Vorgaben und der Registrierungspflicht will der Gesetzgeber einerseits das Recycling von Verpackungsabfällen forcieren und andererseits sollen die Kosten gerechter verteilt werden. Jeder, der (Service-)Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich bei einem dualen System registrieren und dort gegebenenfalls Gebühren bezahlen, damit Sammlung, Sortierung und Recycling erfolgen können.
Das ganze nennt sich Systembeteiligung. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Weiterführende Informationen
Verpackungsregister LUCID | verpackungsregister.org
Informationen zur Registrierung im Verpackungsregister | verpackungsregister.org
Selbstcheck zu den Verpflichtungen nach Verpackungsgesetz | verpackungsregister.org
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) | gesetze-im-internet.de
Informationsseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Verpackungsgesetz |zdh.de