Müll, Abfall, Müllbeutel, Kreislaufwirtschaftsgesetz
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Archivbeitrag | Newsletter 2012Seminar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Seit Juni 2012 ist das KrWG also das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Handwerker, die eigene Abfälle (etwa abgerissene Tapeten, restentleerte Farbgebinde, Polystyrolverpackungen, Motoren- und Getriebeöle, Abbruchhölzer usw.) befördern oder sammeln, unterliegen dadurch bestimmten Anzeige- und Erlaubnispflichten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen/gewerblichen Tätigkeit.

Außerdem muss die Fach- und Sachkunde zum Umgang mit Abfällen nachgewiesen werden. Auch wenn für Handwerksbetriebe eine Übergangsfrist der Anzeige- und Erlaubnispflichten bis zum 1. Juni 2014 gilt, sollten sich die Unternehmen zeitnah auf die neuen Regelungen einstellen.

Seminarteilnehmer erhalten Zertifikat

Beim Seminar "Grundlagen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012" am 12. Dezember 2012, 16.15 Uhr, wird Sylvia Albus vom Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig das Thema beleuchten und die Teilnehmer auf wesentliche Eckpunkte des Gesetzes hinweisen. Das Seminar findet im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, statt.

Teilnehmer erhalten mit dem Besuch des Seminars ein Zertifikat, welches von den Unteren Abfallbehörden als Nachweis anerkannt wird. Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 45 Euro. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Ansprechpartnerin für das Seminar ist Christiane Hoffmann.

Eckpunkte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - beispielsweise zu Anforderungen an Betriebsinhaber oder Kennzeichnungspflichten der Fahrzeuge - stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums zum Nachlesen bereit. Den kompletten Gesetzestext des Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es unter www.gesetze-im-internet.de/krwg.

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