Selbstverwaltung aktiv mitgestalten?

2026 wird die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig neu gewählt. Im »Parlament des Handwerks« nehmen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung der Politik ihrer Handwerkskammer. Im Vorfeld der Wahl geben Mitglieder der aktuellen Vollversammlung im Interview potenziellen neuen Kandidaten und Kandidatinnen Einblicke in die Arbeit.

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Engagierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesucht.

Im kommenden Sommer endet die Amtsperiode der gewählten Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig. Damit stehen Neuwahlen für das oberste Organ der Kammer an.

Das »Parlament des Handwerks« besteht aus 36 Mitgliedern und setzt sich zu zwei Dritteln aus selbstständigen handwerklichen Unternehmerinnen und Unternehmern und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmerseite zusammen.

Über diese Arbeitnehmerbeteiligung werden in der Handwerkskammer – im Unterschied zu anderen Wirtschaftskammern – auch die Interessen der angestellten Meister, Gesellen und Lehrlinge in den Betrieben gebührend berücksichtigt. Dies ist logisch, wenn man bedenkt, dass nicht nur die Betriebsinhaber Mitglieder der Handwerkskammer sind, sondern auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
 

privat

Andreas Stiller | Vertreter der Arbeitnehmerseite im Vorstand und Kraftfahrzeugmechanikermeister aus Leipzig

Herr Stiller, Sie sind ja nicht nur Mitglied der Vollversammlung, sondern auch Vorstandsmitglied. Welche Aufgaben hat man da und was kommt auf einen zu?

Erst einmal hat man ja schon die Erfahrung aus der Vollversammlung. In der Regel sind das ein paar Jahre Vollversammlungsarbeit. Damit kennt man schon die Strukturen der Handwerkskammer. Im Vorstand selbst werden dann alle Entscheidungen getroffen, die die Zukunft der Kammer betreffen. Diese sind vom Hauptamt vorbereitet und betreffen Themen wie Personalentscheidungen, Themen der Ausbildung oder Prüfung.
 

Wie kommt man in die Vollversammlung? Muss man Wahlkampf betreiben?

Stiller: Nein. Das ist unkompliziert. Es funktioniert alles über die Bereitschaft, sich gesellschaftlich fürs Handwerk zu engagieren – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Mein Weg in die Vollversammlung kam durch meine Mitarbeit im Prüfungsausschuss. Ich habe dann einfach Kontakt zur Handwerkskammer aufgenommen und mich um einen Platz auf der Wahlliste beworben.
 

Wie viel Zeit wenden Sie für diese Arbeit auf?

Wir haben in der Regel zwei Sitzungen im Jahr, die wir in Präsenz durchführen und eine Klausur. Dazu kommt die Vor- und die Nachbereitung und Abstimmung hinsichtlich – in meinem Fall – arbeitnehmerrelevanter Themen. Wenn wir ein ganzes Jahr betrachten, sind das dann maximal fünf bis zehn Tage. Die Sitzungen beginnen in der Regel nachmittags gegen 15 Uhr, sodass man sie in einen normalen Arbeitstag mit einbauen kann. Es ist also machbar.

»Mein Ratschlag: Einfach machen, weil es eine spannende Tätigkeit ist.«

Welchen Ratschlag haben Sie für potenzielle Kandidaten der nächsten Wahl?

Da fällt mir der Handwerks-Hashtag ein: #einfachmachen. Es gibt Unterstützung, es ist kein Haifischbecken, in das man reingeht. Es ist ein Miteinander in der Leipziger Struktur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Natürlich gibt es auch einmal Dispute, aber am Ende finden wir eine gute Lösung für alle. Deswegen mein Ratschlag: einfach machen, weil es eine spannende Tätigkeit ist.
 

Was macht Ihnen am meisten Spaß an der Aufgabe?

Meine Arbeit im Berufsbildungsausschuss, weil es da um eine originäre Aufgabe der Kammer geht. Ein Stück weit die Ausbildung für die Betriebe zu übernehmen, Prüfungsausschüsse zu bilden, das ist wichtig für die Zukunft des Handwerks. Und es ist abwechslungsreich durch wechselnde Gesetzgebung oder aktuelle Entwicklungen, wie die Integration von Geflüchteten.
 

Anika Dollmeyer

Heidrun Weiße | Vertreterin der Arbeitgeberseite, Kosmetikerin und Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

Wie hoch ist der Zeitumfang oder der Aufwand, den man als Mitglied der Vollversammlung im Laufe eines Jahres investiert?

Das sind tatsächlich nur zwei Versammlungstermine im Jahr plus die Zeit der Vor- und gegebenenfalls Nachbereitung. Das ist also überschaubar. Man erhält im Vorfeld die Unterlagen zu allen Themen, die dann besprochen werden. Da lese ich mich ein. Aber das ist in ein oder zwei Stunden auch getan.
 

Wie sind Sie selbst in die Vollversammlung gekommen?

Das ist mehr oder weniger über meinen Vater entstanden. Er war damals Vizepräsident und hat altersbedingt sein Amt abgegeben. Da junge Leute als »Nachwuchs« gebraucht wurden, hat er mich eines Tages angesprochen, ob ich mir nicht vorstellen könnte, mich zur Wahl für die Vollversammlung aufzustellen. Da mein Sohn zu dem Zeitpunkt schon älter und selbstständiger war, habe ich die Herausforderung angenommen. Ich habe mich dann auf die Wahlliste setzen lassen und bin auch gewählt worden.
 

»Damals« klingt schon nach einem längeren Zeitraum …?

Ich bin mir gar nicht so sicher, aber ungefähr zwanzig Jahre müssten es jetzt schon sein. Ich habe dann auch noch den Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt und das mache ich auch ungefähr so lange.
 

Heißt das, es gibt eine ungeschriebene Regel, wenn man in der Vollversammlung ist, dass man auch immer noch in irgendeinem der Ausschüsse sitzt?

Nein. Das habe ich angefangen, weil das Amt eben auch noch zu besetzen und die Termine gut planbar sind, sodass ich das mit den beruflichen Terminen und meiner Familie gut vereinbaren kann.
 

Was macht Ihnen Spaß an dieser Arbeit?

Man kommt einfach mal aus der eigenen Sichtweise raus und sieht auch mal das große Ganze hinter dem, was jeder so macht. Auch der Austausch mit anderen Gewerken und wie es anderen mit ihrem Handwerk so geht, ist immer interessant.

»Es ist unheimlich wichtig, dass sich möglichst viele verschiedene Menschen einbringen.«

Haben Sie noch eine Botschaft, die Sie künftigen Kandidaten für die Vollversammlung auf den Weg geben möchten?

Es ist unheimlich wichtig, dass sich möglichst viele verschiedene Menschen einbringen, denn sonst funktioniert die ganze Kammer und die Ausbildung nicht. Das Ehrenamt ist im Prinzip das Fundament dieses ganzen Hauses.
 

Videoclip: Die Vollversammlung der Handwerkskammer kurz erklärt

 

Zu den Aufgaben der für fünf Jahre gewählten Vollversammlung gehören insbesondere die Wahl der Hauptgeschäftsführung, das Einsetzen von Ausschüssen sowie das Aufstellen des Wirtschaftsplanes. Arbeitsschwerpunkte der Vollversammlung sind unter anderem die Berufsausbildung und ihre Überwachung, das Prüfungswesen sowie Gewerbeförderungsmaßnahmen der Handwerkskammer.

Die Vollversammlung hält jährlich zwei ordentliche öffentliche Sitzungen ab. Die Tätigkeit in der Vollversammlung erfolgt ehrenamtlich, Zeitaufwand wird jedoch über Aufwandsentschädigungen kompensiert. Ist ein Mitglied der Vollversammlung verhindert, hat es zwei Stellvertreter.

Kontakt

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Pressesprecherin

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Fax 0341 2188-25155

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