Selbstverwaltung aktiv mitgestalten?
2026 wird die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig neu gewählt. Im »Parlament des Handwerks« nehmen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung der Politik ihrer Handwerkskammer. Im Vorfeld der Wahl geben Mitglieder der aktuellen Vollversammlung im Interview potenziellen neuen Kandidaten und Kandidatinnen Einblicke in die Arbeit.
Engagierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesucht.
Im kommenden Sommer endet die Amtsperiode der gewählten Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig. Damit stehen Neuwahlen für das oberste Organ der Kammer an.
Das »Parlament des Handwerks« besteht aus 36 Mitgliedern und setzt sich zu zwei Dritteln aus selbstständigen handwerklichen Unternehmerinnen und Unternehmern und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmerseite zusammen.
Über diese Arbeitnehmerbeteiligung werden in der Handwerkskammer – im Unterschied zu anderen Wirtschaftskammern – auch die Interessen der angestellten Meister, Gesellen und Lehrlinge in den Betrieben gebührend berücksichtigt. Dies ist logisch, wenn man bedenkt, dass nicht nur die Betriebsinhaber Mitglieder der Handwerkskammer sind, sondern auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zu den Aufgaben der für fünf Jahre gewählten Vollversammlung gehören insbesondere die Wahl der Hauptgeschäftsführung, das Einsetzen von Ausschüssen sowie das Aufstellen des Wirtschaftsplanes. Arbeitsschwerpunkte der Vollversammlung sind unter anderem die Berufsausbildung und ihre Überwachung, das Prüfungswesen sowie Gewerbeförderungsmaßnahmen der Handwerkskammer.
Die Vollversammlung hält jährlich zwei ordentliche öffentliche Sitzungen ab. Die Tätigkeit in der Vollversammlung erfolgt ehrenamtlich, Zeitaufwand wird jedoch über Aufwandsentschädigungen kompensiert. Ist ein Mitglied der Vollversammlung verhindert, hat es zwei Stellvertreter.