Schweiz: Umsatzsteuerliche Registrierung bald verpflichtend

Handwerksbetriebe, die einen Auftrag in der Schweiz ausführen und dabei weniger als 100.000 Schweizer Franken Umsatz generieren, müssen bisher keine Mehrwertsteuer in der Schweiz abführen. Momentan bezieht sich diese Umsatzgrenze auf den Umsatz, der auf Schweizer Gebiet erzielt wird. Bald könnte sich dies jedoch ändern.

Weltweiter Umsatz bald maßgeblich

Zur Ermittlung der Umsatzgrenze soll nun der weltweite Umsatz maßgeblich sein, so auch der deutsche beispielsweise. Das würde bedeuten, dass jeder deutsche Betrieb, der den Gesamtumsatz von 100.000 Schweizer Franken überschreitet und in der Schweiz tätig ist, sich dort zur Umsatzsteuer melden muss. Derzeit ist dies nur mit einem Fiskalvertreter möglich.

Die Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Über das Online-Meldeverfahren beim Bundesamt für Migration soll zukünftig auch die Schweizer Umsatzsteuernummer abgefragt werden, sodass die Registrierungspflicht der ausländischen Unternehmen überprüft werden kann.