Schweiz - Schweizer Bevölkerung stimmt gegen Masseneinwanderung

Die Schweizer Bevölkerung hat die Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 angenommen. Die neuen Verfassungsbestimmungen verlangen, dass die Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird. Dies gilt für sämtliche Bewilligungen im Ausländerrecht unter Einbezug von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie von Personen aus dem Asylbereich. Unternehmen müssen bei der Einstellung von Arbeitskräften vorrangig Schweizer berücksichtigen.

Quelle: Schweizer Bundesrat, Eidg. Justiz- und Polizeidepartement



Was haben deutsche Handwerksbetriebe zu befürchten?

Bestehende bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden innerhalb der nächsten drei Jahre neu verhandelt und angepasst. Auch die grenzüberschreitende Leistungserbringung ist davon betroffen, zunächst gelten für deutsche Handwerksbetriebe allerdings die gewohnten Regelungen weiter. Kurzfristig ist nicht mit Änderungen zu rechnen.

Volksinitiative steht im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen

Im Konkreten steht das "Ja" gegen die Masseneinwanderung mit dem Freizügigkeitsabkommen im Widerspruch. Für deutsche Handwerker bedeutet dies, dass das Schweizer Entsendegesetz gilt, solange das Freizügigkeitsabkommen nicht von einer der Parteien - der EU oder der Schweiz - gekündigt wird. Inwieweit das Abkommen gefährdet ist, wird sich noch zeigen.

Was den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU betrifft, so ist dieser über das Freihandelsabkommen geregelt, welches nicht direkt vom Freizügigkeitsabkommen betroffen ist. Problematisch könnte es werden, wenn die Lieferung beispielsweise an eine Montage gekoppelt ist und diese als Leistung im Falle einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens betroffen wäre.

Weitere Entwicklungen und Konsequenzen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr bleiben abzuwarten. Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der Handelskammer Deutschland Schweiz.