Schweiz: Bundesrat legt Konzept zur Beschränkung der Zuwanderung vor

Der Schweizer Bundesrat hat am 20. Juni 2014 sein Konzept zur Umsetzung des Referendums in der Schweiz vom 9. Februar 2014 vorgelegt. In dem Referendum hatten sich die Schweizer mit 50,3 Prozent der Stimmen für die "Initiative gegen Überfremdung" ausgesprochen. Diese Initiative sieht eine Beschränkung der jährlichen Einwanderung vor und ist innerhalb von drei Jahren umzusetzen.

Das Konzept sieht vor, wie die Kontingente für die Zuwanderung in die Schweiz ab Februar 2017 geregelt werden. Der Bundesrat legt jährlich Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz fest. Schweizerinnen und Schweizer haben darin Vorrang.

Wirtschaftliche und arbeitsmarktrelevante Indikatoren

Für die Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente werden wirtschaftliche und arbeitsmarktrelevante Indikatoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Arbeitslosenquote und offene Stellen in den jeweiligen Kantonen.

Einschränkungen können von Kantonen ausgeweitet werden

Die Beschränkung betrifft auch Grenzgänger. Um verschiedenen regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, können die Kantone weitergehende Einschränkungen vornehmen.

Die Zulassung von Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten soll weniger restriktiv behandelt werden als diejenige für Personen aus Drittstaaten. Im Hinblick auf das bestehende Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU beabsichtigt die Schweizer Regierung dieses zu revidieren, damit kein Widerspruch zwischen der (geänderten) Verfassung und dem Freizügigkeitsabkommen besteht. Den Artikel zum Beschluss des Schweizer Bundesrats ist unter folgendem Link zu finden.

Quelle: Schweizerische Eidesgenossenschaft - Bundesamt für Migration