Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2015Schweden: Keine Anmeldepflicht bei längeren Aufenthalten von EU-Bürgern

EU-Bürger, die sich voraussichtlich länger als drei Monate in Schweden aufhalten wollen, brauchen ihren Aufenthalt nicht länger beim schwedischen Migrationsamt anzumelden.

EU-Bürger, die sich voraussichtlich länger als drei Monate in Schweden aufhalten wollen, brauchen ihren Aufenthalt nicht länger beim schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) anzumelden. EU-Staatsangehörige haben das Recht, ohne Aufenthaltsgenehmigung in Schweden zu arbeiten, zu studieren und zu leben. Ausführliche Informationen biete die Webseite von Migrationsverket www.migrationsverket.se.

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