Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben! Bild: pixelio.de - Rainer Sturm
Rainer Sturm / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Schnellere Sanktionen bei verspäteten Steueranmeldungen

Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben.

Die Finanzämter sollen nach einer neuen Verfahrensrichtlinie verspätete Erklärungen künftig sofort an die Straf- und Bußgeldstelle weitergeben.

Damit droht nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV) für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens.

Fehlende Unterlagen als Grund für verspätete Abgabe

Zwar stellte die verzögerte Abgabe einer Steuererklärung auch bisher eine "Steuerhinterziehung auf Zeit" dar, jedoch nur wenn die Zahlung vorsätzlich durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert wurde. In vielen Fällen beruht die Verspätung jedoch auf anderen Gründen wie fehlenden Unterlagen, Krankheit oder schlichtweg Vergessen.

Der DStV hofft, dass die Finanzverwaltung trotz der neuen Verfahrensweise in kleinen Fällen weiterhin mit Augenmaß vorgeht.