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Schneller zum Meisterbrief

Handwerkskammer informiert über geänderte Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

8. Juli 2004 | Wer im Handwerk Karriere machen will, kann seit Beginn dieses Jahres schneller auf der Qualifizierungsleiter aufsteigen: Die Zulassung zur Meisterprüfung ist neu geregelt. Um zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer antreten zu können, müssen Gesellen jetzt nur noch die bestandene Gesellenprüfung im Prüfungs- oder in einem verwandten Handwerk nachweisen. Die mindestens dreijährige praktische Gesellentätigkeit als Zulassungsvoraussetzung fällt weg. Nicht völlig neu, aber für Quereinsteiger interessant: Auch sie müssen auf den Meisterbrief nicht verzichten. Nach mehrjähriger praktischer Tätigkeit im jeweiligen Handwerk können sie auch mit jedem anderen Berufsabschluss zugelassen werden

Diese Zulassungsregelungen sind Teil der neu strukturierten Handwerksordnung, die im Januar in Kraft getreten ist. Demnach bleibt in den 41 Berufen aus der Anlage A der Handwerksrolle - wie Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Maler, Kfz- und Elektrotechniker, Bäcker, Fleischer und Friseur - die Meisterprüfung obligatorisch für die Selbstständigkeit. 53 Handwerke wurden als zulassungsfreie Handwerke in die Anlage B aufgenommen, in denen der Meisterbrief freiwillig erworben werden kann.

"Selbst, wenn die Voraussetzungen gelockert wurden, ganz ohne Kenntnisse sollte man das ,Abenteuer Selbstständigkeit’ nicht angehe", rät Joachim Dirschka. Der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig muss es wissen, führt er doch selbst seit 35 Jahren erfolgreich ein Leipziger Elektrounternehmen.

Ungeachtet aller Neuerungen bleibt der Meistertitel gesetzlich geschützt. Das heißt: Meister darf sich nur nennen, wer in dem jeweiligen Gewerbe die Meisterprüfung bestanden hat.

Vorbereitungskurse für alle vier Teile der Meisterprüfung - Fachpraxis, Fachtheorie, Wirtschafts- und Rechtslehre, Berufspädagogik - gibt es laufend bei der Handwerkskammer zu Leipzig. Sie werden in Vollzeit und berufsbegleitend angeboten und können in beliebiger Reihenfolge und zeitlicher Trennung abgelegt werden. Nähere Informationen dazu gibt es beim Leiter der Meisterschule, Oliver Klaus, Telefon 034291 30-126, meisterschule.bb@hwk-leipzig.de.

Pressemitteilung vom 8. Juli 2004

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Dr. Andrea Wolter

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Hagen Reißmann

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