Reparieren statt WegwerfenSächsischer Reparaturbonus

Defekte Smartphones, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler & Co. – Mit dem sächsischen Reparaturbonus gibt es demnächst Zuschüsse für die Reparatur von Haushalts- und Elektrogeräten. Kundinnen und Kunden reichen die Reparaturrechnung einfach bei der Sächsischen Aufbaubank ein. Dann gibt es maximal 200 Euro zurück.

Reparatur eines Smartphones in der Werkstatt. Bild: stock.adobe.com / guruXOX
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Das sächsische Handwerk hatte das Umweltministerium des Freistaates Sachsen schon länger dazu aufgerufen, einen solchen Bonus einzuführen. Kundinnen und Kunden sollten für die Reparatur von Smartphones, Kaffeemaschinen, Geschirrspülern & Co. einen Zuschuss bekommen.

Leipzigs Handwerkskammerpräsident Matthias Forßbohm hatte erste Signale der Landespolitik zur Einführung eines derartigen Förderinstruments für nachhaltige Wirtschaftskreisläufe und Ressourcenschonung begrüßt. „Wenn Menschen Dinge reparieren lassen, statt sie wegzuwerfen und dafür einen Zuschuss erhalten, dürften einerseits die Umwelt und andererseits kompetente Fachbetriebe profitieren. Bislang schreckt mancher Bürger aufgrund der Kosten vor einer Reparatur älterer Geräte zurück“, so Forßbohm.
 

Bonusprogramm ist am 6. November gestartet

Nach einer Pilotphase in Leipzig im Jahr 2022 kann seit dem 6. November 2023 flächendeckend im gesamten Freistaat Sachsen der Reparaturbonus für die Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten beantragt werden. Das Programm sieht eine Erstattung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200 Euro je Reparatur (Höchstgrenze), wobei Kundinnen und Kunden jährlich bis zu zwei Reparaturen vor.

Die ausführliche Auflistung der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte sieht unter anderem vor, dass die Kundschaft bei Reparaturen an TV-Geräten, Wasch- und Spülmaschinen, Kaffeemaschinen und elektrischen Kleingeräten profitieren kann. Reparaturen dürfen erst nach Veröffentlichung der Richtlinie durchgeführt werden. Sollten sie davor erfolgt sein, erhalten die Kundinnen und Kunden keine Förderung.
 

Betriebe können sich noch als Reparaturunternehmen listen lassen

Neben einer einmaligen Interessenbekundung und Einwilligung entsteht den Betrieben für die Teilnahme am Reparaturbonus kein weiterer Aufwand. Sie reparieren wie gewohnt das Gerät und stellen eine Rechnung aus. Die Kundin beziehungsweise der Kunde reichen diese anschließend bei der Sächsischen Aufbaubank ein und erhält den Bonus. Seitens des Betriebes empfiehlt es sich natürlich, bei den betreffenden Rechnungen einen entsprechenden Hinweis auf den Reparaturbonus zu platzieren.

Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen ist allerdings nur möglich, wenn der Betrieb vorher seine Teilnahme am Programm bekundet hat und als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet ist. Dieser Vorgang ist simpel und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Registrierung als Reparaturbetrieb ist unter mitdenken.sachsen.de möglich.
 
 

 

 

 Sichtbarkeit

Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, die den Bonus in Anspruch nehmen wollen, können Reparaturdienstleister einfach und zielsicher im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finden.

 Außendarstellung

Unternehmen wird ein spezielles Logo zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihre Teilnahme am Reparaturbonus und ihr Engagement für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft direkt vor Ort oder online anzeigen und bewerben können.

 Marktimpuls

Der Reparaturbonus setzt für Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen den Anreiz, vermehrt Reparaturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen und stärkt damit gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.



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