Sächsischer Handwerkstag fordert Aufschub der E-Rechnungspflicht

In Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich künftig verpflichtend sein. Der SHT setzt sich dafür ein, die E-Rechnungspflicht aufgrund technischer Probleme um ein Jahr auf 2028 zu verschieben.

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Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich künftig Pflicht

Ab dem 1. Januar 2027 werden alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger verpflichtet. Aufgrund anhaltender technischer und rechtlicher Probleme setzt sich der Sächsische Handwerkstag (SHT) für eine Verschiebung auf 2028 ein. »Wir unterstützen das Ziel, Rechnungsprozesse effizienter, verlässlicher und digitaler zu gestalten. Damit diese Umstellung für die Betriebe gelingt, benötigen sowohl die Betriebe als auch die Softwarehersteller rechtliche und technische Vorgaben, die rechtzeitig feststehen und in der Praxis zuverlässig funktionieren«, sagt SHT-Präsident Uwe Nostitz. Diese Voraussetzungen seien derzeit noch nicht gegeben. Das führe zu vielfältigen Problemen beim E-Rechnungsaustausch und damit zu unnötigem Frust in Betrieben.

Viele Betriebe sind noch nicht bereit

Eine Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zeigt, dass rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen haben. Typische Schwierigkeiten sind nicht validierbare, das heißt nicht der Norm entsprechende, E-Rechnungen, unterschiedliche Validierungsergebnisse auf Sender- und Empfängerseite, Schwierigkeiten beim Auslesen und Zuordnen der Rechnungsangaben und Abweichungen zwischen Datensatz und PDF-Datei bei hybriden (Zug-FERD-) Rechnungen (sog. Brutto-Netto-Problem).

»Betriebe müssen fehlerhafte Rechnungen zurückweisen beziehungsweise abgewiesene Rechnungen erneut prüfen und sich mit ihrem Geschäftspartner langwierig abstimmen. Das kostet Zeit, verzögert Zahlungen und kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Damit würde ein rein technisches Umsetzungsproblem unmittelbar zu einem steuerlichen Risiko für die Betriebe werden«, so der Diplom-Bauingenieur.

Zudem gibt es derzeit noch keinen E-rechnungsfähigen Korrekturprozess für Baurechnungen. Betriebe des Bauhandwerks befürchten deshalb aufwändige Korrekturprozesse, Zahlungsverzögerungen und Liquiditätseinbußen. Aufgrund des hohen Materialeinsatzes im Bauhandwerk sind hiervon ab dem 1. Januar 2027 auch bereits kleine Betriebe betroffen.

Handwerksbetriebe sollten Systeme und Abläufe anpassen

Trotzdem wird die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zunehmend zum Standard werden. Handwerksbetriebe sollten sich deshalb darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen nicht nur versenden, sondern auch empfangen und verarbeiten zu können. Wer die technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig schafft, vermeidet Verzögerungen in der Buchhaltung, sichert reibungslose Geschäftsabläufe und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die Umstellung bietet zudem die Chance, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten.

Hinweise dazu, wie sich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen lassen und wie unnötige Probleme im Rechnungswesen vermieden werden können, hat die Handwerkskammer auf einer Infoseite zusammengefasst.

Infoseite »Die E-Rechnung – Chancen und Herausforderungen für das Handwerk«