Rollout der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Demnächst erhalten alle Handwerksbetriebe vom Bundeszentralamt für Steuern eine »W-IdNr«. Sie soll den betrieblichen Bereich klar von der privaten Sphäre abgrenzen und Betriebe mittelfristig von Berichtspflichten entlasten. Unter anderem sollen Mehrfachmeldungen von Stammdaten an unterschiedliche Register wegfallen.

Neue Identifikationsnummer für alle Handwerksbetriebe
Im Herbst erhalten alle Handwerksbetriebe eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird ab 1. November stufenweise vergeben. Mit der W-IdNr. wird eine eindeutige Identifikationsnummer für wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen etabliert. Sie ist das Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer, die es seit 2008 für alle Bürger in Deutschland gilt.
Ziel: Steuerliche Prozesse vereinfachen
Durch die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Wer mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgeht, wird zudem für jede Einzelne davon eine eigene W-IdNr. erhalten. Mittelfristig soll die neue Identifikationsnummer dazu beitragen, die Verantwortlichen von Berichtspflichten zu entlasten. Unter anderem dient die W-IdNr. der Identifizierung für das Besteuerungsverfahren. Außerdem soll sie für das Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden. Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register sollen dadurch der Vergangenheit angehören.
Keine Aktivität der Unternehmen erforderlich
Unternehmen müssen sich um nichts kümmern. Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern verschickt. Wirtschaftliche Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, erhalten die neue Nummer über eine öffentliche Mitteilung. Allen, die keine USt-IdNr. haben, geht die Mitteilung über die Steuersoftware Elster zu.
Wer bis Ende November keine ID erhalten hat, muss keine Nachteile befürchten. Die Angabe der W-IdNr. ist bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend. Die Steuererklärungen sind weiterhin wie gewohnt unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer einzureichen.