Rechtsformen
Jeder Unternehmensgründer steht vor der Frage, welche Unternehmensform die für ihn geeignetste ist. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden oder wäre eine Gesellschaft vorteilhaft? Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit anderen selbstständig machen wollen.

Jeder Unternehmensgründer steht vor der Frage, welche Unternehmensform die für ihn geeignetste ist. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden oder wäre eine Gesellschaft vorteilhaft? Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit anderen selbstständig machen wollen. Je nach der Größe des Betriebes und den Voraussetzungen der Gesellschafter in Bezug auf Gewerberecht, Umfang der Kapitalbeteiligung und Risikoübernahme, Mitwirkung an der Geschäftsführung usw. sind verschiedene Arten von Gesellschaften möglich.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass es eine ideale Rechtsform für ein Unternehmen nicht gibt. Egal für welche Sie sich entscheiden, jede bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Eine einmal getroffene Wahl muss auch nicht auf Dauer die vorteilhafteste bleiben. Die bei der Gründung getroffenen Entscheidungen können sich früher oder später als überholt erweisen, sodass eine Anpassung der Rechtsform notwendig wird. Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie unter anderem die nachstehende Kriterien berücksichtigen:
- Haftung/Risikoverteilung,
- Geschäftsführung,
- Gewinn- und Verlustverteilung,
- Eigen-/Fremdfinanzierung,
- Überschaubarkeit und Handhabung,
- Kosten,
- Nachfolgeregelung,
- steuerliche Gesichtspunkte,
- handwerksrechtliche Voraussetzungen.
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den gebräuchlichsten Rechtsformen im Handwerk. Juristische Einzelheiten zu den einzelnen Rechtsformen können bei einem persönlichem Gespräch in der Rechtsberatung der Handwerkskammer besprochen werden. Zu betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gewählten Rechtsform berät Sie die Betriebswirtschaftliche Beratung in Leipzig oder in den Außenstellen.
Die kleine AG stellt ein alternatives Mittelstandsmodell dar. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Euro.
Beim Einzelunternehmen wird die selbstständige gewerbliche Tätigkeit allein, das heißt ohne Teilhaber oder Partner ausgeübt. Dies ist eine unkomplizierte und gebräuchliche Variante des Einstieges am Markt.
Die GmbH ist eine bei mittelständischen Handwerksbetrieben beliebte Rechtsform. Sie verfügt als Kapitalgesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person).
Die KG entspricht im Wesentlichen der OHG, weist aber einen ganz entscheidenden Unterschied auf: Hier können Gesellschafter – die sogenannten Kommanditisten – ihre Haftung auf eine persönliche Einlagesumme beschränken.
Die GbR ist die einfachste Variante der gemeinsamen unternehmerischen Tätigkeit mehrerer Personen im nicht-kaufmännischen Bereich.
Die eingetragene Genossenschaft ist als juristische Person ein privates Unternehmen der Genossenschaftsmitglieder, die sich zum Zweck eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes zusammenschließen.