Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft ist als juristische Person ein privates Unternehmen der Genossenschaftsmitglieder, die sich zum Zweck eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes zusammenschließen.

Die eingetragene Genossenschaft ist als juristische Person ein privates Unternehmen der Genossenschaftsmitglieder, die sich zum Zweck eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes zusammenschließen. Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, die Generalversammlung und der Aufsichtsrat.
Die Mitglieder bringen das Kapital der Genossenschaft selbst auf. Die Genossenschaft erhält ihre Rechtsfähigkeit erst mit dem Eintrag in das Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht. Die Mitglieder haften nicht mit ihrem Privatvermögen; es wird nur mit dem Vermögen der Genossenschaft gehaftet. In der Satzung kann zusätzlich eine Nachschusspflicht geregelt werden. Wichtige Arten in der genossenschaftlichen Landschaft sind zum Beispiel Kredit-, Einkaufs-, Absatz-, Produktiv-, Konsum-, Wasser-, Nutzungs- sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
Was ist bei der Handwerkskammer einzureichen?
- Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
- Sofern Geschäftsführer gleichzeitig handwerklich-technischer Betriebsleiter ist, muss bei Einreichung des Geschäftsführervertrages daraus hervorgehen, dass er auch für das entsprechende Handwerk die volle handwerkliche Leitung innehat
- Anstellungsvertrag mit dem handwerklich-technischen Betriebsleiter
- Qualifikationsnachweis für den handwerklich-technischen Betriebsleiter in beglaubigter Kopie oder beglaubigter Abschrift
- Betriebsleiterbestätigung
- Krankenversicherungsnachweis, dass das Unternehmen den Betriebleiter bei der Krankenkasse angemeldet hat
- Kopie der Handelsregistereintragung
- bei juristischen Personen in Gründung den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag