
Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind wichtigster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befreit den Unternehmer von Ansprüchen seiner Beschäftigten wegen Personenschadens bei schuldhaft verursachten Arbeitsunfällen.
Welche Risiken werden durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt?
- Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Berufskrankheit
- Folgeunfall
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen an erster Stelle die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Jedes Mitgliedsunternehmen wird kostenlos versorgt mit einschlägigen
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Richtlinien,
- Sicherheitsregeln,
- Merkblättern,
- arbeitsplatzbezogenen Schriften.
Mitgliedschaft
Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft.
Anmeldung
Die Eröffnung des Unternehmens ist binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die zuständige Berufsgenossenschaft erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Recht und Organisation bereit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.
Stand: Dezember 2022