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Archivbeitrag | Newsletter 2011Patentamt warnt vor dubiosen Angeboten zu Schutzrechten

Regelmäßig werden Unternehmer mit Angebotsschreiben und Formularen konfrontiert, die Eintragungen in Branchen- oder in Adressverzeichnisse versprechen. Oft handelt es sich dabei um Formen des Adressbuchschwindels. Ähnliche Vorgehensweisen gibt es nun auch im Bereich der Schutzrechtsanmeldungen.

 

Dubiose Angebote in amtlicher Optik

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München warnt deshalb im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt selbst stammen. Firmeninhabern werden in behördenähnlicher Aufmachung kostenpflichtige Veröffentlichungen oder Eintragungen von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt angeboten.

Die Angebote, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Schutzrechtsanmeldung nur beim Deutschen Patent- und Markenamt

Das Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.

Unter anderem folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:

  • AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
  • AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
  • BDAV Betriebsdaten Archiv UG
  • CPTD - Central Patent & Trademark Database
  • Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
  • Marken & Patent Registerverzeichnis
  • VPM Deutsches Verzeichnis für Marken und Patente München
  • ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine Liste der Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts stehen im Internet veröffentlicht. Die Liste ist unter www.dpma.de abrufbar.

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Emily Foth

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