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Archivbeitrag | Newsletter 2011Online-Befragung zum Bauforderungssicherungsgesetz

Bevor neue Überlegungen zu einer möglichen Novellierung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) angestrengt werden, soll die derzeit gültige Fassung des BauFordSiG noch einmal überprüft werden. Im Grunde soll das Gesetz Bauhandwerker und andere Baubeteiligte, die in Vorleistung treten, vor Forderungsausfällen schützen.

Ziel der Evaluierung ist es, die Anwendbarkeit der gesetzlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Beteiligten zu untersuchen.

Bau- und Ausbaubetriebe sollten sich registrieren lassen

Die Bewertung wird vom Lehrstuhl für Baubetriebslehre an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg durchgeführt. Im Rahmen einer Online-Befragung sollen sich möglichst viele Bau- und Ausbaubetriebe zum Gesetz äußern.

Um an der Evaluierung teilnehmen zu können, erhalten die Betriebe ab sofort die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Lehrstuhls registrieren zu lassen. Die Internet-Adresse lautet: fak6.tu-freiberg.de/baubetriebslehre/baufordsig/registrierung. Nach Abschluss der Registrierungsphase werden nach dem Zufallsprinzip Betriebe ausgewählt, die an der Befragung teilnehmen sollen.