Ohne qualifiziertes Personal keine AU

 Trotz E‑Mobilität dominiert in Kfz‑Werkstätten weiterhin die Verbrennertechnik. Die Abgasuntersuchung bleibt damit ein zentrales Geschäftsfeld – und ein Qualitätsmerkmal für professionelle Betriebe. Die Handwerkskammer bietet wieder einen AU-Lehrgang an, damit Werkstätten sicher und korrekt prüfen können.

stock.adobe.com / U. J. Alexander

Fachkräfte müssen Kenntnisse kontinuierlich nachweisen

Die Abgasuntersuchung ist kein bürokratisches Relikt, sondern ein zentrales Instrument für Umwelt- und Verbraucherschutz. Sie stellt sicher, dass Emissionsgrenzwerte eingehalten, technische Defekte erkannt und Manipulationen aufgedeckt werden. Auch wenn die Elektromobilität Fahrt aufnimmt, wird der Verbrennungsmotor noch über Jahre hinweg dominieren – und damit bleibt auch die Abgasuntersuchung relevant. Das Kfz‑Handwerk muss sich also stetig qualifizieren, damit die AU bei modernsten Motoren, neuen Messverfahren und Abgasnachbehandlungssystemen optimal durchgeführt werden kann. 

Wiederholungsschulung innerhalb von 36 Monaten

In Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen möchten, muss mindestens ein Mitarbeiter einen Prüfungslehrgang zur Abgasuntersuchung erfolgreich absolviert haben. Diese Schulung muss innerhalb von 36 Monaten wiederholt werden, damit die AU fortlaufend angeboten werden darf und stets aktuelles Fachwissen vorliegt. Die Diagnose wird angesichts der technischen Vielfalt dabei anspruchsvoller, die Fehlerbilder vielfältiger. Die Abgasuntersuchung ist damit hochspezialisierte Facharbeit, kein Nebenbei-Thema mehr.

Der Prüfungslehrgang der Handwerkskammer bringt Meister und Gesellen aus dem Kfz-Handwerk, deren letzte AU-Schulung schon etwas zurückliegt, auf den aktuellen Stand. Das Wissen rund um rechtliche Vorschriften wird aufgefrischt und das technische Know-how sowie die Prüfberechtigung werden erneuert. Nach dem Kombilehrgang für G-Kat (Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor) und Diesel-Pkw (Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) können die Untersuchungen sicher, korrekt, effizient und mit ruhigem Gewissen durchgeführt werden. 

Inhalt

  • Bedeutung der amtlichen Prüfung
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Zusammenhang zwischen Technik und Emission
  • Merkmale und Sachverhalte der Technik
  • Handhabung der Abgasmessgeräte
  • Ablauf der On-Board-Diagnose (OBD) innerhalb der Abgasuntersuchung
  • Identifizierung des Fahrzeugs
  • Durchführung der Abgasuntersuchung 

Prüfungslehrgang zur Abgasuntersuchung | Wiederholungsschulung

Dauer und Termin
16 Unterrichtseinheiten
18. und 19. Juni 2026
7 bis 14.45 Uhr

Teilnahmegebühr
406 Euro

Lehrgangsort
Bildungs- und Technologiezentrum
der Handwerkskammer zu Leipzig
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf

Anmeldung


 

Kontakt

Uwe Männig

Fachbereich Kraftfahrzeug-, Zweirad-, Land- und Baumaschinentechnik

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-164

Fax 034291 30-25164

maennig.u--at--hwk-leipzig.de