Österreich: Neue Webseite mit Informationen zur Arbeitnehmerentsendung

Deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeitskräfte für Bau- oder Montagearbeiten nach Österreich entsenden, müssen die dort geltenden Bestimmungen zum Mindestlohn und zum Arbeitsrecht einhalten.

Das österreichische Sozialministerium hat gemeinsam mit der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) eine Entsendeplattform geschaffen, die alle zentralen Inhalte zum Thema Entsendung sowohl für Entsendebetriebe als auch Entsendete zur Verfügung stellen soll.

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 Die Entsendeplattform

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Antje Barthauer

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