Österreich - Neue Formulare für die Dienstleistungsanzeige

Für deutsche Handwerksunternehmen bestehen für vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeiten in Österreich bestimmte Meldepflichten. Diejenigen, die erstmalig in Österreich tätig werden wollen und deren Handwerk einem in Österreich reglementierten Gewerbe zuzuordnen ist, müssen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine sogenannte Dienstleistungsanzeige abgeben.

Zuständig für die Dienstleistungsanzeige war bisher das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Wien, welches seit dem 1. März 2014 in Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft umbenannt wurde. Deshalb sind ab sofort neue Formularvordrucke zu nutzen. Zu finden sind die Vordrucke auf der Webseite des Ministeriums.