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Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2013Novellierung der Energieeinsparverordnung beschlossen

Die Bundesregierung will bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Bestand an Gebäuden erreichen.

Einen Beitrag soll dabei die Novellierung Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Die Novelle von EnEG und EnEV wurde Anfang Februar von der Bundesregierung beschlossen.

Für Neubauten dürften damit die Mindesteffizienzstandards ab 2014 angehoben werden, zum Beispiel mit Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz, die Gebäudehülle und den Primärenergiefaktor. Außerdem soll der Energieausweis gestärkt werden, etwa durch ein Kontrollsystem, die Ausweitung der Aushangpflicht und die Pflichtnennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist im Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen.

Als nächstes wird sich der Bundesrat mit der EnEV-Novelle befassen. Voraussichtlich wird sie Anfang 2014 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2013

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2013 laut Entwurfsfassung hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) auf einen Blick zusammengefasst:

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (um 12,5 Prozent, ab 2016 um 25 Prozent)
  • Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle über den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H'T) und mittlere U-Werte.
  • Einführung des "Modellgebäudeverfahrens" als alternatives Nachweisverfahren (auch bekannt als "EnEV easy").
  • Stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8.
  • Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen.
  • Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen.
  • Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise.
  • Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.
  • Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäuden für End- und Primärenergiebedarf.
  • Keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile bestehender Gebäude und keine neuen Nachrüstpflichten. Lediglich Änderungen bei Anforderungen von Außenbauteilen (Verschärfung bei Außentüren, Änderungen bei Erneuerung von Außenwänden).
  • Neudefinition zur Einsichtnahme des Energieausweises (Übergabe und erweiterte Aushangpflicht).

Eine detaillierte Zusammenfassung der Neuerungen sowie der Entwurf der 2. Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung 10/2012 steht unter www.zukunft-haus.de zum Abruf bereit.