
NISV-Auffrischung nötig?
Rezertifizierung nach 5 Jahren
Die »Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV)« ist im fünften Jahr in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die Regelungen vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung besser zu schützen, die in der Kosmetikbranche in Form apparativer Anwendungen zum Einsatz kommen. In betreffenden Betrieben muss seit 2020 die Fachkunde über die Anwendung dieser Technik nachgewiesen und aller fünf Jahre aufgefrischt werden, um ein neues, gültiges Fachkundezeugnis zu erhalten.
Nur wer die von der Deutschen Akkreditierungsstelle abgestempelte NiSV-Urkunde besitzt, darf mit den entsprechenden Geräten arbeiten. Bei Nicht-Einhaltung drohen hohe Strafen bis zu 50.000 Euro. Außerdem muss jedes relevante Gerät bei einer zuständigen Behörde angemeldet werden.
Die Handwerkskammer bietet seit Inkrafttreten der Verordnung Fachkurse an. Vom Grundlagenwissen über den Aufbau der Haut bis hin zur Anwendung von Hochfrequenzgeräten werden notwendige Kenntnisse für das NiSV-Fachkundezeugnis vermittelt. Ab Mai starten neue Kurse.
Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet in Kooperation mit der Beauty Connection Akademie (Carena Zuleger) sowohl das Grundlagenmodul als auch Fachkundemodule der NiSV an. Die Zertifizierung als Schulungsträger NiSV liegt vor.
Die Weiterbildung kombiniert E-Learning mit Präsenzschulungen. So können die Teilnehmenden einige Lehreinheiten bequem von zu Hause bei freier Zeiteinteilung über eine Online- Lernplattform absolvieren. Nach Abschluss der E-Learning-Einheiten folgen dann die Präsenztage und die Prüfung durch die Zertifizierungsstelle.
Mehr Infos auf www.hwk-leipzig.de/nisv