Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 1. März trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Bund die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften geöffnet und neu systematisiert. Insbesondere im Bereich der qualifizierten Fachkräfte werden Zuwanderungsmöglichkeiten erweitert und erleichtert, insbesondere auch durch die Abschaffung der Beschränkung auf Mangelberufe.

Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland wird zudem durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes verbessert. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, im Inland eine Vorabzustimmung zum Visum zu erhalten und dadurch das Visumverfahren zu beschleunigen. Das Verfahren basiert auf einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde. Der Arbeitsgeber ist in diesem Verfahren der Bevollmächtigte der Fachkraft und er ist seinerseits Ansprechpartner für die Ausländerbehörde.

Weiterführende Informationen

 Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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