Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2012Neuerungen bei der Entsendemeldung der ITM in Luxemburg

Die luxemburgische Arbeitsinspektion hat das Formular zur »Meldung zur Entsendung von Arbeitnehmern« aktualisiert. Erweitert wurde insbesondere die Liste der in Luxemburg erforderlichen Dokumente. Ab sofort muss zusätzlich eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitsmedizinischen Dienstes für jeden entsandten Arbeitnehmer vorgewiesen werden.

Die luxemburgische Arbeitsinspektion – l’Inspection du travail et des mines (ITM) hat das Formular zur »Meldung zur Entsendung von Arbeitnehmern« (MEA) aktualisiert. Erweitert wurde insbesondere die Liste der in Luxemburg erforderlichen Dokumente. Neu ist, dass ab sofort zusätzlich eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitsmedizinischen Dienstes für jeden entsandten Arbeitnehmer vorgewiesen werden muss. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die als »Sub« in Luxemburg tätig werden, die Kontaktdaten des Generalunternehmers in MEA mit angeben müssen. Generalunternehmer müssen im Gegenzug die Kontaktdaten der Sub-/Nachunternehmer in der Entsendemeldung angeben. Auf der Baustelle sind von beiden Parteien Kopien des Werkvertrags mit zu führen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Antje Barthauer oder unter www.itm.lu.

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Marco Kitzing

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