Österreich. Bild: pixelio.de - Engelbert Hosner
Engelbert Hosner / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Neuerung bei der erneuerten Dienstleistungsanzeige in Österreich

Betriebe, die in Österreich Leistungen in einem reglementierten Gewerbe (ähnlich der Meisterpflicht in Deutschland) erbringen, müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme eine sogenannte Dienstleistungsanzeige an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Wien abgeben.

Dazu gehören neben dem Befähigungsnachweis für die handwerkliche Tätigkeit und Eintragung in die Handwerksrolle (sogenannte EU-Bescheinigung) eine beglaubigte Kopie des Meisterzeugnisses und des Personalausweises. Bei juristischen Personen ist außerdem ein Handelsregisterauszug notwendig.

Dienstleistungsanzeige muss nach zwölf Monaten erneuert werden

Diese Anzeige berechtigt zur gelegentlichen und vorübergehenden, grenzüberschreitenden Tätigkeit für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Nach Ablauf dieser Frist muss die Dienstleistungsanzeige erneuert werden, um weiterhin im Alpenstaat tätig werden zu dürfen.

Künftig keine Bestätigung über Erneuerung der Dienstleistungsanzeige mehr

Bei der Erneuerung muss eine EU-Bescheinigung nur noch dann abgegeben werden, wenn sich an der Firmierung, Adresse oder am Betriebsleiterstatus etwas geändert hat. Anders als bislang bekommen Betriebe künftig auch keine Mitteilung des österreichischen Wirtschaftsministeriums mehr über die erfolgte Erneuerung der Dienstleistungsanzeige.

Dienstleisterregister online

Die Betriebe werden lediglich noch im österreichischen Dienstleisterregister (dlr.bmwa.gv.at/Search/SearchCompany.aspx) geführt und sollten für Kontrollzwecke einen Screenshot sowie die Mitteilung des Ministeriums auf die Erstanzeige in Kopie auf der Baustelle mit sich führen.

Ob beziehungsweise für welche Gewerbe von einem Unternehmen eine gültige Dienstleistungsanzeige erstattet wurde, kann übrigens durch Einsichtnahme in das Dienstleisterregister kostenfrei geprüft werden.

Für weitere Informationen steht Antje Barthauer, Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer zu Leipzig, zur Verfügung.

barthauer-antje-web2023-2 Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de