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Neuer Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Die Wirtschaft ist dem allgemeinen Mindestlohn mitunter schon weit voraus. Auch im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über 8,50 Euro.

Die Tarifparteien haben sich vor einigen Wochen auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit bis 30. April 2019 geeinigt.

Der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist wie folgt regional differenziert und zeitlich gestaffelt.

Geltungsbereich:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Geltungsbereich:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein



seit 1. Mai 2015

10,90 Euro

11,30 Euro



ab 1. Mai 2016

11,00 Euro

11,35 Euro



ab 1. Mai 2017

11,20 Euro

11,40 Euro



ab 1. Mai 2018

11,40 Euro

11,40 Euro

Zusätzlich wurde die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragt, damit dieser nicht nur für die organisierten sondern für alle Unternehmen der Branche gilt. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden neu geregelt.

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