
Neuer Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Die Wirtschaft ist dem allgemeinen Mindestlohn mitunter schon weit voraus. Auch im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über 8,50 Euro.
Die Tarifparteien haben sich vor einigen Wochen auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit bis 30. April 2019 geeinigt.
Der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist wie folgt regional differenziert und zeitlich gestaffelt.
Geltungsbereich: | Geltungsbereich: | ||
seit 1. Mai 2015 | 10,90 Euro | 11,30 Euro | |
ab 1. Mai 2016 | 11,00 Euro | 11,35 Euro | |
ab 1. Mai 2017 | 11,20 Euro | 11,40 Euro | |
ab 1. Mai 2018 | 11,40 Euro | 11,40 Euro | |
Zusätzlich wurde die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragt, damit dieser nicht nur für die organisierten sondern für alle Unternehmen der Branche gilt. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden neu geregelt.