Neue Umsatzsteuerregeln bei Bauleistungen.
Handwerkskammer zu Leipzig

Neue Umsatzsteuerregeln bei Bauleistungen

Infoveranstaltung der Handwerkskammer zu Änderungen und Übergangsfrist

16. April 2004 | Seit dem 1. April dieses Jahres gelten neue Umsatzsteuerregeln für Unternehmen, die Bauleistungen erbringen. Hiernach muss neuerdings der Auftraggeber die Umsatzsteuer abführen, wenn er Bauleistungen von einem anderen Unternehmen empfängt und selbst auch welche ausführt. Bislang lag die Umsatzsteuerschuld beim Auftragnehmer, also dem Bauleistenden.

Über alle wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Umsatzsteuerregelung sowie über die bis zum 30. Juni gültige Übergangslösung informiert die Handwerkskammer zu Leipzig in einer Informationsveranstaltung: Der Handwerkerinformationsabend zur Umsatzsteuer findet am Dienstag, den 20. April 2004, 18.30 Uhr, im Konferenzsaal des Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, statt.

Sachkundiger Referent ist Peter Heberger von der MSG Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Der Steuerberater wird die Neuregelungen anschaulich verdeutlichen und anschließend Fragen beantworten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden dabei die Änderungen bezüglich des Inhalts und Aufbaus von Rechnungen, die ab dem 1. Juli dieses Jahres verbindlich sind.

Weitere Informationen zu den neuen Umsatzsteuerregeln, der Übergangsfrist sowie der Informationsveranstaltung gibt es im Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, bei Olaf Blümel, Telefon 0341 2188-102, bluemel.bdp@hwk-leipzig.de, sowie bei Betriebsberaterin Kerstin Schultz, Telefon 0341 2188-314.

Pressemitteilung vom 16. April 2004

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

wolter.a--at--hwk-leipzig.de

reißmann-hagen-web2023 Marco Kitzing

Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-157

Fax 0341 2188-25157

reissmann.h--at--hwk-leipzig.de