Archivbeitrag | Newsletter 2009Neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk und im Baugewerbe ab 1. September 2009
Baugewerbe - Mindestlohn Ost steigt bis 2011 auf 9,75 Euro
Ab dem 1. September 2009 gelten die im Mindestlohntarifvertrag vereinbarten Mindestlöhne im Baugewerbe. Im Tarifgebiet Ost gibt es nur noch die Lohngruppe I in Höhe von 9,25 Euro, die sich ab 1. September 2010 auf 9,50 Euro und ab 1. Juli 2011 auf 9,75 Euro erhöht.
Im Tarifgebiet West beträgt der Mindestlohn der Lohngruppe I ab 1. September 2009 10,80 Euro. In Lohngruppe II sind es 12,90 Euro. Der Mindestlohn erhöht sich hier zum 1. September 2010 auf 10,90 Euro (LG I) beziehungsweise 12,95 Euro (LG II) und ab 1. Juli 2011 auf 11,00 (LG I) beziehungsweise 13,00 Euro (LG II). Der Mindestlohn auf dem Gebiet des Landes Berlin wurde zum 1. September 2010 auf 10,80 Euro Euro (LG I) und auf 12,75 Euro (LG II) erhöht. Anhebungen erfolgen ab 1. September 2010 auf 10,90 Euro (LG I) und 12,75 Euro (LG II) beziehungsweise ab 1. Juli 2011 auf 11,00 Euro (LG I) und 12,85 Euro (LG II).
Die Regelungen wurden am 28. August mit der Siebten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe im Bundesanzeiger (Nummer 128, S. 2996 ff) veröffentlicht.
Bundeseinheitliche Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk
Auch im Maler- und Lackiererhandwerk gelten seit 1. September 2009 neue Mindestlöhne. Hier müssen bundeseinheitlich 9,50 Euro je Stunde gezahlt werden. Es gibt keine Unterteilung in Ost und West und Lohngruppen. Ab 1. Juli 2011 soll der Mindestlohn hier noch einmal auf 11,75 Euro ansteigen.
Zusätzlich gibt es allerdings im Tarifgebiet West einen Mindestlohn für Gesellen von 11,25 Euro der ab 1. September 2010 auf 11,50 Euro und ab 1. Juli 2011 auf 11,75 steigt.
Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich
Sowohl für die Regelungen im Baugewerbe als auch im Maler- und Lackiererhandwerk wurde die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Das bedeutet, dass die Tarifverträge auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich sind, die keiner Innung oder der Gewerkschaft angehören.
Rückfragen zum Tarifrecht beantworten die Justiziare der Handwerkskammer unter Telefon 0341 2188-201.