
Archivbeitrag | Newsletter 2011Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab Januar 2012
2012 steigen die Mindestlöhne im Baugewerbe. Das Bundeskabinett hat dem diesbezüglichen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes zugestimmt. Die neue Mindestlohnverordnung tritt am 1. Dezember in Kraft. Die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst zum 1. Januar 2012 erhöht. Damit kann mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gerechnet werden.
Mindestlöhne im Baugewerbe
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | Berlin |
ab 1. Januar 2012 | ||
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ab 1. Januar 2013 | ||
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Die Verordnung soll bis 31. Dezember 2013 gelten.